Allgemeines
Anschaffungsnebenkosten sind zusätzliche Kosten bzw. Aufwendungen, die bei dem Erwerb eines Wirtschaftsgutes neben dem Anschaffungspreis anfallen. Diese können vor, während oder nach dem
Erwerb auftreten. Sie müssen mit dem Wirtschaftsgut aktiviert und somit auch abgeschrieben werden.
Welche Kosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten?
Anschaffungsnebenkosten beim Kauf eines Grundstücks sind Grunderwerbsteuer (grundsätzlich 3,5 % des Kaufpreises, diese kann jedoch auch von den einzelnen Bundesländern abweichend festgelegt werden), Notariatskosten, Grundbuchgebühren, Vermessungsgebühren oder Vermittlungs- und Maklergebühren sowie Fahrt- und Telefonkosten, die im Zusammenhang mit dem erworbenen Objekt anfallen können.
Bei beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens zählen zu den Anschaffungsnebenkosten z. B. Zölle, Verpackungs-, Transport-, Ablade- oder Transportversicherungskosten. Des Weiteren gehören zu den Anschaffungsnebenkosten auch Nebenkosten der Inbetriebnahme / Versetzung in den betriebsbereiten Zustand. Hierzu zählen z. B. Montage-, Fundamentierungs- und Installationsangaben. Kosten, die nicht zu den Anschaffungsnebenkosten zugerechnet werden, sind u. a. Geldbeschaffungskosten (z. B. Zinsen, Damnum, Agio). Die Anschaffungsnebenkosten müssen genau wie die Anschaffungskosten dem Wirtschaftsgut direkt (ohne Schätzung oder Schlüsselung) zugeordnet werden. Deshalb dürfen Anschaffungsgemeinkosten nicht aktiviert werden, sondern sofort gewinnmindernd zu buchen.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit können diese bei wiederkehrenden bzw. geringwertigen Kosten pauschalisiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die summierte Pauschale nicht die tatsächlich angefallenen Anschaffungsnebenkosten übersteigt. Zudem sind die Anschaffungsnebenkosten genau wie die Anschaffungskosten mit dem Nettobetrag anzusetzen.
Beispiel
Unternehmer A kauft einen LKW für 87.500 € und zahlt sofort mit Bargeld. Der Verkäufer erteilt folgende Rechnung:
| | Kaufpreis | | 87.000 € |
| + | | Transportkosten | | 1.900 € |
| + | | Zulassungskosten | | 600 € |
| = |
| Kaufpreis, netto |
| 90.000 € |
| + | | 19 % USt | | 17.100 € |
| = |
| Kaufpreis, brutto |
| 107.100 € |
Bei der Abholung des LKW formuliert A folgender Buchung:
| LKW | | 90.000 € | | | | | | |
| VSt | | 17.100 € | | an | | Kasse | | 107.100 € |
Aktualisiert am: 31.08.2011
Erstellt von Alexander Wildt, Anna Werner am 18.09.2008
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