Finanzanlagen

RSS



Finanzanlagen stellen Investitionen in fremde Unternehmen oder langfristige Anleihen dar und müssen in der Bilanz angesetzt werden. Als Wertobergrenze setzt das HGB hierbei die Anschaffungskosten an. Dadurch gilt das gemilderte Niederstwertprinzip, dass bei dauerhaften Wertminderungen eine Abschreibung auf den neuen Wert vorsieht. Bei vorübergehenden Wertminderungen besteht ein Abschreibungswahlrecht. Das HGB unterscheidet in sechs untergeordnete Positionen bei Finanzanlagen.

  1. Anteile an verbundenen Unternehmen:
    Anteile an verbundenen Unternehmen liegen vor, wenn Unternehmen in unterschiedlich intensiven Bindungen zueinander stehen. Dies können einfache Mehrheitsbeteiligungen, wechselseitige Beteiligungen oder Konzernverbindungen sein. Hierbei haben die Unternehmen Mitspracherechte sowie Ansprüche auf den Gewinn.
  2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen:
    Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind langfristige Finanz- und Kapitalforderungen. Dementsprechend sind sie ein kostengünstiger Kredit an ein anderes Unternehmen. Forderungen aus Lieferung und Leistungen gelten nur dann als Ausleihungen, wenn sie in solche umgewandelt werden.
  3. Beteiligungen:
    Beteiligungen sind nach § 271 HGB Anteile an Unternehmen, wobei es nicht von Bedeutung ist, ob die Wertpapiere verbrieft sind. Es muss ein Vertrag vorliegen, der z.B. feste Abnahmen garantiert und somit die Unternehmen verbindet. Im Zweifel gelten Beteiligungen bei Kapitalgesellschaften auch, wenn ein Unternehmen über 20% des Nennkapitals der Gesellschaft als Anteile besitzt. Hierbei sind Regelungen im Aktiengesetz zu beachten. Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist laut HGB keine Beteiligung. Zu beachten ist, dass dabei die Unternehmen nicht nur eine entsprechende Verzinsung ihres Kapitals beabsichtigen.
  4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
    Hierunter fallen Ausleihungen an das Unternehmen, welche die Beteiligung hält bzw. das Unternehmen, das die Beteiligung ausgibt. Hierbei gilt, dass Forderungen aus Lieferung und Leistung keine Ausleihungen darstellen; dafür müssten sie in Ausleihungen umgewandelt werden.
  5. Wertpapiere des Anlagevermögen:
    Wertpapiere, die langfristig im Unternehmen gehalten werden sollen, ohne dass eine Beteiligungsabsicht besteht, gehören zum Anlagevermögen des Unternehmens. Hierzu gehören Aktien, Investmentanteile oder festverzinsliche Wertpapiere.
  6. sonstige Ausleihungen:
    Dieser Posten beinhaltet alle sonstigen Ausleihungen, die nicht in den anderen Posten untergebracht werden können. Es sind langfristige Finanz- und Kapitalforderungen, die nicht mit einem verbundenen Unternehmen bestehen. Das können zum Beispiel Ausleihungen an Gesellschafter oder Genossenschaftsanteile sein.

 

Quellen:
- Ditges, J./ Arendt, U: Bilanzen, 10. Aufl., Ludwigshafen 2002.
- Kremin-Buch, B.: Internationale Rechnungslegung, 2. Aufl., Wiesbaden 2002.
- Penné, G./Schwed, F./ Janßen, S.: Bilanzprüfung, Stuttgart 2000.


Erstellt von Alexander Wildt am 24.08.2009

Drucken RSS

" class=" ">Literaturhinweise

" class=" ">Excel-Tools

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Ihr Name:
Ihre E-Mail:
Smileys
Lachen  happy77  happy73 
Mr. Green  Skeptisch  Idee 
Frage  Ausrufezeichen  Zwinkern 
Böse  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  schlafen 
denken  lesen  klatschen 
Schutz vor automatischen Mitteilungen:
Schutz vor automatischen Mitteilungen

Symbole auf dem Bild:

 



Anzeigen

RS-Controlling-System

RS-Controlling-System.jpgDas RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren. Preis: 159,- EUR.
Alle Funktionen im Überblick >>

Preiskalkulation

Preiskalkulation.jpgPreiskalkulation einfach gemacht: Excel-Tool zur Kalkulation Ihrer Preise. Geeignet sowohl im Dienstleistungs- als auch im Industriebereich. Auch zur Preiskalkulation einzelner Projekte anwendbar. Inklusive einstufiger Deckungsbeitragsrechnung. Excel-Tool bestellen >>
 



aufgefallen ?!


Ihre Werbung hier !





Zinsrechnung- Tool

Zinsrechnung ist ein auf Excel 2007 basierendes Makro unterstütztes Tool. Mit diesem Tool können Annuitätendarlehen (Zins- und Tilgungsrate) und Kontokorrent- staffeln ( z.B. zur Verzinsung von Gesellschafterkontern) berechnet werden. Die Einrichtung und Nutzung ist in einem Handbuch beschrieben. Excel- Tool
bestellen >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen.
Zur Stellenbörse >>

WEB-TIPP

Facebook

Twitter

RSS Feed

Besuchen Sie die Seite von Rechnungswesen-Portal.de auf Facebook und twitter und abonnieren Sie unseren RSS-Feed.

Buch-Tipp

3482635722-80px.jpgDer Anhang nach BilMoG
In diesem werden die Angaben für den Anhang sehr gut erläutert. Besonders hilfreich für den Praktiker sind dabei die rund 100 Anhangsbeispiele aus publizierten Jahresabschlüssen sowie viele direkt einsetzbare Formulierungsbeispiele und Checklisten. Preis 32,80 EUR bestellen >>