Geometrisch degressive Abschreibung (AfA)

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Beschreibung:Bei der degressiven Abschreibung werden die Abschreibungsbeträge vom Restbuchwert des jeweiligen Jahres berechnet. Hierdurch entsteht ein jährlich fallender Abschreibungsbetrag. Für die Berechnung wird ein festgesetzter Abschreibungssatz verwendet.

Handelsrechtlich:ja
Steuerrechtlich:ja (bis Ende 2010)
Kalkulatorisch:ja

Formel:Abschreibungsbetrag = Restbuchwert * AfA-Satz
Formel in Excel:GDA, GDA2, VDB

Grafik:geometrisch-degressiv-abs.jpg

Kommentar:Steuerrechtlich ist die geometrisch degressive Abschreibung bis zum 31.12.2010 anwendbar. Hierbei gilt, dass der AfA-Satz das 2,5-fache vom linearen Satz betragen darf, maximal jedoch auf 25% begrenzt ist.

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Erstellt von R. am 17.08.2010
Autor(en):  Redaktion RWP

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