Geringwertiges Wirtschaftsgut (bis 31.12.2007)

RSS



Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wird jedes Gut bezeichnet, bei dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von 410 Euro nicht übersteigen.

Sie müssen beweglich und abnutzbar sowie selbstständig nutzbar sein und in einem gesonderten Verzeichnis fortlaufend mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgeführt werden. 

Wenn die genannten Voraussetzungen, die im Folgenden weiter erläutert werden, erfüllt sind, dann können diese Güter nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Voraussetzungen
  • Um als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden zu können, müssen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angefallen sein.
  • Der Höchstbetrag von 410,- € ist ohne Mehrwertsteuer zu betrachten, unabängig davon, ob das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dieser Betrag beinhaltet allerdings alle Anschaffungskosten, d.h. laut § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten. Zusammen dürfen diese Beträge die 410,- € nicht überschreiten.
  • Das Wirtschaftsgut muss selbstständig nutzbar sein, d.h. dass es nicht nur im Zusammenhang mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann, sondern auch allein. Eine selbstständige Nutzung hat oftmals die geforderte Beweglichkeit des Gegenstandes als Voraussetzung. Diese muss ebenfalls erfüllt sein. Zusätzlich muss das Wirtschaftsgut abnutzbar sein, damit es abgeschrieben werden kann.

    Hierunter fallen zum Beispiel Kopierer, Einrichtungsgegenstände oder Computer. Ein Drucker für einen PC im Büro gilt daher nicht als GWG, weil er nicht selbstständig nutzbar ist, sondern für den Betrieb einen PC benötigt. Dabei gilt es zu beachten, dass Kombigeräte, die einen Scanner und Drucker beinhalten und dadurch eine selbstständige Kopierfunktion haben, als GWG angesetzt werden können.

Das Unternehmen kann einige geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben und andere aktivieren und ihrer Nutzungsdauer entsprechend abschreiben. Es kann allerdings nicht einen Teil des einzelnen Gutes abschreiben und den Rest auf die Nutzungsdauer verteilen. Weiterhin kann dieses Wahlrecht nur im Jahr der Anschaffung ausgeübt werden und zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachgeholt werden.

Nach den Einkommenssteuer-Richtlinien (EstR) sind Wirtschaftsgüter, die geringere Anschaffungskosten als 60,- € haben und sofort abgeschrieben wurden oder in einen gesonderten Verzeichnis bzw. besonderen Konto erfasst wurden, nicht im Bestand zu erfassen, da sie als Aufwand gebucht wurden.

Erstellt von Dana Klempien am 24.08.2009

Drucken RSS

" class=" ">Literaturhinweise

" class=" ">Excel-Tools

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Ihr Name:
Ihre E-Mail:
Smileys
Lachen  happy77  happy73 
Mr. Green  Skeptisch  Idee 
Frage  Ausrufezeichen  Zwinkern 
Böse  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  schlafen 
denken  lesen  klatschen 
Schutz vor automatischen Mitteilungen:
Schutz vor automatischen Mitteilungen

Symbole auf dem Bild:

 



Anzeigen

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>

RS-Darlehensverwaltung

RS-Darlehensverwaltung.JPG
Mit RS- Darlehensverwaltung verwalten Sie ihre Darlehen einfach und übersichtlich oder planen neue. Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Darlehen in einer Übersicht. Zusätzlich wird eine Liquiditäts- übersicht mit monatlichen Zahlungsabflüssen und Zuflüssen erstellt. Excel- Tool bestellen >>

Zinsrechnung- Tool

Zinsrechnung ist ein auf Excel 2007 basierendes Makro unterstütztes Tool. Mit diesem Tool können Annuitätendarlehen (Zins- und Tilgungsrate) und Kontokorrent- staffeln ( z.B. zur Verzinsung von Gesellschafterkontern) berechnet werden. Die Einrichtung und Nutzung ist in einem Handbuch beschrieben. Excel- Tool
bestellen >>

RS-Bilanzanalyse

RS-Bilanzanalyse.jpgBilanzanalyse- Tool (Kennzahlen- Berechnung): Umfangreiches Excel- Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und G+V.
Es werden Berichte generiert, die die Liquiditäts-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens im
5 Jahresvergleich darstellen.
Excel- Tool bestellen >>

WEB-TIPP

Facebook

Twitter

RSS Feed

Besuchen Sie die Seite von Rechnungswesen-Portal.de auf Facebook und twitter und abonnieren Sie unseren RSS-Feed.

Buch-Tipp

3482635722-80px.jpgDer Anhang nach BilMoG
In diesem werden die Angaben für den Anhang sehr gut erläutert. Besonders hilfreich für den Praktiker sind dabei die rund 100 Anhangsbeispiele aus publizierten Jahresabschlüssen sowie viele direkt einsetzbare Formulierungsbeispiele und Checklisten. Preis 32,80 EUR bestellen >>