Selbständiger Buchhalter – Rechte und Pflichten

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Die bisher eher wenig bekannte Form der betrieblichen Buchhaltung – Outsourcing der Finanz- und Lohnbuchhaltung an selbständige Buchhalter ist im Kommen. Laut des b.b.h. – Bundesverband für selbständige Buchhalter werden immer mehr Existenzgründungen vorgenommen. Im Jahr 2008 waren ca. 100.000 selbständige Buchhalter in Deutschland tätig.


Beobachtungen aus der Branche bestätigen, dass selbständige Buchhalter in einer direkten Konkurrenz zu den steuerberatenden Berufen stehen. Es ist kein Wunder, denn die Steuerberater sind an die Einhaltung ihrer gesetzlich festgelegten Gebühren gebunden. Das Tätigkeitsgebiet im Bereich Fibu / Buchhaltungsbüro, der laufenden Finanz- und Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung und betriebswirtschaftlichen Beratung, oft auch Controlling- und Existenzgründerberatung wird sowohl von den Steuerberatern, wie auch selbständigen Buchhaltern beworben.


Die Abgrenzung der Buchhalter zum Steuerberater wird im Steuerberatungsgesetz geregelt. Nach § 6 Nr. 3 und 4 dürfen Personen mit einem kaufmänischen, steuerberatenden oder wirtschaftsberatenden Abschluss und einer dreijährigen Berufserfahrung das Kontieren, die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle und laufende Lohnbuchhaltung inkl. der Lohnsteueranmeldung übernehmen. Dem Steuerberater bleibt das Erstellen der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen und vor allem der Umsatzsteuererklärung vorbehalten. Auch die Errichtung der Buchführung, der Lohnkonten und des Kontenplans ist ein Privileg der Steuerberater.


Insbesondere die Unterbindung des Erstellens der Umsatzsteuererklärung für die freiberuflichen Buchhalter wirkt stark wettbewerbshemmend. Anders als im europäischen Ausland erkennt der Gesetzgeber nicht an, dass die Umsatzsteuervoranmeldung im Rahmen der laufenden Buchhaltung erstellt wird. Dadurch überlassen viele Unternehmen Buchhaltungsdienstleistungen Ihrem Steuerberater und zahlen somit für das Rechnungswesen mehr als ihre europäischen Kollegen.


 

Die Autorin:

Die Inhaberin des Buchhaltungsbüro Imacc Dipl. Betriebswirtin Verka Kopecky bietet Freiberuflern und kleinen bis mittleren Unternehmen ein betriebswirtschaftliches Rundum-Service. Übernahme der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung, Controlling und Internet Marketing. Imacc Buchführungsbüro - Buchhaltungsservice aus Gießen (Giessen) nahe Frankfurt.

 

Erstellt von Dipl. Betriebswirtin Verka Kopecky am 06.01.2009

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05.02.2009 18:31:04 - Klaus Bienge

Ist es sinnvoll, eine Buchhatungsfirma in Spanien oder portugal zu gründen um hier auf dem Markt unabhängig von der Bestimmungen des Steuerberatungsgesetz zu werden.
EU -Recht geht schliesslich vor deutschem Recht
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