Pauschalwertberichtigung (PWB)

Redaktion RWP
Die Pauschalwertberichtigung ist ein Verfahren mit dem einzelne Forderungen nicht bewertet werden, sondern ein Pauschalsatz auf Forderungen errechnet wird, der auf Unternehmenserfahrungen beruht. Die Pauschalwertberichtigung berücksichtigt das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen. Zudem wird dieser Prozentsatz aus den Forderungsausfällen der letzten drei bis fünf Jahre ermittelt und muss rechnerisch nachweisbar sein.

Im Allgemeinen wird die PWB indirekt, ähnlich der Einzelwertberichtigung, gebucht. Dabei ist darauf zu achten, dass die Summe für die Einbuchung auf die Pauchschalwertberichtigung von den Nettoforderungen errechnet wird.

Alle Forderungsausfälle eines Geschäftsjahres werden direkt auf Forderungen abgeschrieben und dort mit den entsprechenden Nettobeträgen verbucht. Die Umsatzsteuer wird entsprechend auf dem Umsatzsteuerkonto verbucht. Zum Bilanzstichtag muss die Pauschalwertberichtigung an den neuen Forderungsbestand angepasst werden.

Hierbei kann es zu einer Herauf- oder Herabsetzung des Pauschalwertes kommen. Bei der PWB ist ebenfalls zu beachten, dass Forderungen, die mit der Einzelwertberichtigung bewertet wurden, aus der Pauschalwertberichtigung heraus gerechnet werden müssen.

Gemischte Bewertung (Einzelwert- und Pauschalwertberichtigung)

In vielen Fällen werden beide Bewertungsmethoden benötigt zumal bestimmte Forderungen einzeln zu bewerten sind. Das ist dann von Bedeutung, wenn zum Beispiel bekannt ist, dass der Debitor ein Insolvenzverfahren hat und die einwandfreien Forderungen einer bestimmten Ausfallquote unterliegen. Um hier die Pauschalwertmethode anwenden zu können, müssen die zweifelhaften Forderungen aus dem Gesamtbetrag der Forderungen heraus gerechnet werden.

Da die Pauschalwertberichtigung auf den Nettobetrag der Forderungen angewandt wird, muss die Umsatzsteuer entsprechend abgezogen werden um dann den entsprechenden Pauschalwertsatz zu ermitteln. Die Buchungen in die EWB und PWB erfolgen gemäß den Regelungen des jeweiligen Verfahrens.

Wenn das Unternehmen nach dem HGB oder dem Publizitätsgesetz verpflichtet ist seine Bilanz zu veröffentlichen, dürfen Pauschalwert- und Einzelwertberichtigungen nicht in dieser erscheinen. In diesem Fall muss die Differenz von den zweifelhaften Forderungen und der Summe von EWB und PWB von den Forderungen abgezogen werden.


Buchung einer Pauschalwertberichtigung

Am Bilanzstichtag 31.12.2013 betrugen bei Brunner GmbH die Gesamtforderungen aus Lieferungen und Leistungen 303.450 €. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen (PWB) von einem Pauschalsatz von 2 % gebildet.

  Gesamtforderungen zum Bilanzstichtag, Brutto 303.540 €
19 % Umsatzsteueranteil 48.450 €
= Nettoforderungen 255.000 €
  Bildung 2 % PWB von 255.5000 € 5.100 €

Buchungen:

1. Einstellung in PWB an PWB zu Forderungen 5.100 €
2. GuV-Konto an Einstellung in PWB 5.100 €
3. Schlussbilanzkonto an Forderungen aus L.L. 303.450 €
4. PWB zu Forderungen an Schlussbilanzkonto 5.100 €

In der Bilanz wird die Pauschalwertberichtigung von den Forderungen aktivisch abgesetzt. (§ 266 HGB). Am Bilanzstichtag 31.12.2014 betrugen die Gesamtforderungen aus Lieferungen und Leistungen 547.400 €. Im Geschäftsjahr 2015 war ein geringer Forderungsausfall. Aus diesem Grund wird der bisherige Pauschalsatz von 2 % auf 1,5 % herabgesetzt.

Buchung:

1,5 % von 460.000 € Forderungsbestand zum 31.12.2015 –netto- 6.900 €
Einstellung in PWB an PWB zu Forderungen 1.800 €

Dagegen wäre bei einem Forderungsbestand von 320.000 € -netto- bei einem Pauschalsatz von 1,5 % zu buchen:

PWB zu Forderungen 300 €  
an Erträge aus der Herabsetzung von WB auf Forderungen   300 €

(PWB zu Forderungen = 320.000 € × 1,5 % = 4.800 €)

Aufgaben

1. Aufgabe

Der Schlussbestand an einwandfreien Forderungen beträgt zum 31.12.2015 261.800 €.
Ermitteln und buchen Sie die Anpassung der Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 %. Aus dem Jahr 2014 wird eine Pauschalwertberichtigung von 5.800 € übernommen.

2. Aufgabe

Am Bilanzstichtag 31.12. 2015 betragen die Gesamtforderungen aus Lieferungen und Leistungen der ATEX GmbH 250.554,50 €. Darin sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Brecht OHG, die vor kurzem Insolvenz anmeldete, in Höhe von 17.850 € enthalten.
  1. Weitere zweifelhafte Forderungen liegen am Ende des Geschäftsjahres nicht vor.

2.1. Buchen Sie die zweifelhaften Forderungen.

2.2.
  1. Berechnen und buchen Sie die Anpassung der Pauschalwertberichtigung auf die restlichen Forderungen, wenn ein allgemeines Ausfallrisiko von der letzten Außenprüfung von der Finanzverwaltung von 2 % gebilligt wurde. Aus dem Jahr 2014 wird eine Pauschalwertberichtigung von 5.000 € übernommen. 
  2. Wie hoch ist die Summe des Kontos Forderungen aus Lieferungen in der Bilanz 2015? 

3. Aufgabe

Was wird bei der Bildung von Pauschalwertberichtigung zu Forderungen berücksichtigt?

4. Aufgabe

Welche Überlegungen sind für die Festsetzung des Pauschalsatzes der Forderungen notwendig?

5. Aufgabe

Eine bisherige Pauschalwertberichtigung wird zur Hälfte der Summe reduziert.
Nennen Sie den Buchungssatz.


Lösungen

1. Aufgabe


Bruttoforderung 261.800 €
19 % Umsatzsteuer 41.800 €
= Nettoforderungen 220.000 €
  davon 2 % pauschale Wertberichtigung 4.400 €
vorhandene Pauschalberichtigung 5.800 €
= Herabsetzung 1.400 €

Buchung:

Pauschalwertberichtigung auf Forderungen 1.400 €  
an Erträge aus Herabsetzung Wertberichtigung   1.400 €

Info: Die Pauschalwertberichtigungen werden vom Nettobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Die Umsatzsteuer bleibt unberührt. Am Bilanzstichtag geschieht lediglich eine Anpassung der bisherigen Pauschalwertberichtigung nach dem neuesten Forderungsbestand durch eine Aufstockung oder Herabsetzung. 

2. Aufgabe

2.1. Zweifelhafte Forderungen an Debitorenkonto Brecht OHG 17.850 €

2.2.
a) Ursprüngliche einwandfreie Forderung a. L.L. 250.554,50 €
Zweifelhafte Forderungen 17.850,00 €
= Einwandfreie Forderungen aus L.L. 232.704,50 €

19 % Umsatzsteuer 37.154,50 €
= Nettoforderungen aus L.L. 195.550,00 €

davon 2 %= erforderliche Wertberichtigung 3.911,00 €


Erforderliche Pauschalwertberichtigung 3.911 €

bestehende Pauschalabwertberichtigung 5.000 €
= Herabsetzung 1.089 €


b) Pauschalwertberichtigung 1.089 €  
an Erträge Herabsetzung Wertberichtigung   1.089 €

In der Bilanz 2015 wird ein Betrag von  246.643,50 € (250.554,50 € – 3.911 €) ausgewiesen. Es darf kein Wertberichtigungsposten und zweifelhafte Forderungen in der Bilanz  ausgewiesen werden. Diese Posten werden mit den Forderungen aus L.L. verrechnet. (Aktivische Absetzung) vgl. 266 HGB.

3. Aufgabe

Bei der Bildung der Pauschalwertberichtigung von Forderungen wird das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen berücksichtigt.
Dagegen: Die Einzelwertberichtigung berücksichtigt das besondere Ausfallrisiko.

4. Aufgabe

Aus den betrieblichen Erfahrungen und den Werten und Hinweise aus den bisherigen Außenprüfungsberichte von der Finanzverwaltung richtet sich der Pauschalsatz der Wertberichtigungen. Dieser Pauschalsatz muss rechnerisch nachweisbar sein.

5. Aufgabe

PWB an Erträge aus der Herabsetzung von WB aus Forderungen  

Zurück zum ABC der Bilanzierung >>




letzte Änderung Redaktion RWP am 13.02.2024

Excel-Tools
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Die Mubea Aerostructures GmbH, ehemals RUAG Aerospace Structures GmbH, hat sich über viele Jahrzehnte als führender Lieferant von anspruchs­vollen Komponenten und Baugruppen für die Luftfahrt etabliert. Das Unternehmen ist ein vom Luftfahrt­bundesamt zugelassener Herstell­betrieb, nach EN 9100 ze... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Senior Accountant - Remote
Als Remote-First-Unternehmen seit 2012 ermöglicht GOhiring, die führende Software-Lösung im Bereich automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics, Recruiter:innen, den Jobposting-Prozess von überall aus zu managen. Von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse... Mehr Infos >>

Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement
Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität in Berlin. Wir orientieren uns an Wirtschaftlichkeit sowie an hohen sozialen und ökologischen Stan... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Buchhaltungsfachkraft (m/w/d)
Die GVG ist ein mittel­stän­disches Familien­unter­nehmen der Immo­bilien­branche und gliedert sich in die Bereiche Projekt­ent­wicklung, Bau­manage­ment und Immo­bilien­ver­waltung. Seit über 30 Jahren ent­wickeln und betreuen wir Gewerbe- und Wohn­objekte im Münchner Stadtgebiet. Dabei legen wi... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir verfügen über Fachbereiche für Orthopädie, Neurologie und Arbeitsmedizin sowie unsere Intensivsta... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.