Investitionsabzugsbetrag nutzen und richtig buchen

Anna Werner
Den Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) können Unternehmen bis zu einer Gewinnobergrenze von 200 Euro in Anspruch nehmen - auch dann, wenn dadurch ein Verlust entsteht. Bis 2020 war der Investitionsabzugsbetrag nur kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) vorbehalten. Diese Betriebsgrößengrenze wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 abgeschafft.

Gleichzeitig wurde der Investitionsabzugsbetrag von bislang 40 auf 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten erhöht und der Anwendungsbereich auf vermietete Wirtschaftsgüter erweitert, und zwar unabhängig von der Dauer der jeweiligen Vermietung. Es bleibt jedoch bei der Erfordernis der zumindest fast ausschließlich betrieblichen Nutzung.

Nach § 7g EStG können Steuerpflichtige:
  • künftige die Anschaffung oder Herstellung eines
  • abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens
  • bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag).


Beispiel

Ein Bauunternehmen plant eine neue Maschine anzuschaffen und zieht einen Investitionsbetrag in Höhe von 10.000 Euro ab. Im übernächsten Jahr kauft das Unternehmen die Maschine für 35.700 Euro inkl. 19 % Mehrwertsteuer (30.000 Netto). Die Nutzungsdauer der Maschine beträgt 10 Jahre. Die Maschine wird linear abgeschrieben. Die Sonderabschreibung nach § 7 g EStG wird in voller Höhe vorgenommen.


Der Investitionsbetrag von 10.000 EUR wird im Jahr der Investition von den Anschaffungskosten abgezogen. Die für die Abschreibung verbleibende Bemessungsgrundlage beträgt 20.000 EUR (=30.000 -10.000). Die lineare Abschreibung beträgt 2.000 EUR ( = 20.000 / 10) und die Sonderabschreibung 4.000 EUR (= 20 % von 20.000).

Buchungen

Maschine 30.000,00 EUR      
Vorsteuer 5.700,00 EUR an Bank 35.700,00 EUR

Kürzung der AK gem. § 7 g  10.000,00 EUR an Maschine 10.000,00 EUR



Abschreibung Sachanlage 2.000,00 EUR an Maschine 2.000,00 EUR


Sonderabschreibung 4.000,00 EUR an Maschine 4.0000,00 EUR

Stand: 01.01.2021

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letzte Änderung A.W. am 20.01.2021
Autor(en):  Anna Werner

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03.06.2015 10:41:01 - Gast

Hallo,

im Großen und Ganzen finde ich die Erklärung sehr gut. Jedoch würde ich bei der Buchung der Anschaffung die Vorsteuer berücksichtigen.

Also meiner Meinung nach wäre die Buchung so korrekt:

Maschine 30.000,00 €
Vorsteuer 5.700,00 €
an Bank 35.700,00 €

VG
Sebastian
[ Zitieren | Name ]

05.06.2015 09:26:15 - wvr

Vielen Dank Sebastian,

wir bitten um Entschuldigung, dass uns dieser Fehler durchgerutscht ist. Wir haben den Buchungssatz korrigiert.

Beste Grüße
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

26.01.2016 19:57:17 - Gast

Ich verstehe nur eines nicht: Der IAB soll doch den Gewinn schmälern. Bei der Buchung "fließt" aber kein Geld. Wie bekomme ich also das Inventar in die Inventarliste? Wenn ich es direkt aktiviere, dann ist mein Eigenkapital am Jahresanfang um den Investitionsbetrag höher, stimmt also mit dem Vorjahr nciht überein, denn eine Inventarisierung im laufenden Jahr ist nicht möglich. Oder habe ich da einen Denkfehler?
[ Zitieren | Name ]

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