Buchhaltungssoftware unterstützt den Unternehmer bei der Erfassung und Verarbeitung der Geschäftsprozesse in Bezug auf die
Buchhaltung. In einer Buchhaltungssoftware werden alle Geschäftsvorfälle erfasst und auf entsprechende
Bilanz- oder
GuV-Konten gebucht. Hieraus lassen sich die entsprechenden Monats- und
Jahresabschlüsse für das Unternehmen generieren. Zusätzlich können weitere Statistiken und Berichte daraus entwickelt werden.
Der Gesetzgeber schreibt den Einsatz einer Buchhaltungssoftware nicht vor, jedoch ist es heutzutage nahe zu unmöglich eine sinnvolle und korrekte Buchhaltung zu führen ohne eine Buchhaltungssoftware. Ohne eine Softwarelösung kann ein Unternehmer nur mit hohen Kosten- und Arbeitsaufwand weitere Analysen und Auswertungen vornehmen. Da die aktuellen Meldevorschriften sich immer weiter in Richtung Onlinemeldungen entwickeln, kann ein Unternehmer durch eine entsprechende Buchhaltungssoftware hier Zeit und Aufwand sparen, weil sehr viele Programme bereits eine automatische Meldung beinhalten. So kann der Unternehmer per Knopfdruck zum Beispiel seine Umsatzsteuervoranmeldung versenden.
In der Regel werden folgende Funktionen unterstützt:
Die Abrechnungen von Löhnen und Gehältern wird häufig nicht von Buchhaltungsprogrammen unterstützt, hierfür haben viele Anbieter ein extra
Lohnprogramm, welches in der Regel mit der Buchhaltungssoftware verknüpft werden kann.
Ähnlich wie bei Lohnprogrammen oder
Warenwirtschaftssystemen gibt es auch bei Buchhaltungssoftware Lösungen, die eine Einzellösung darstellen, also nicht mit anderen Modulen verknüpft sind oder die integrierte Lösungen, in denen die Buchhaltungssoftware Teil eines
ERP-Systems ist. Der Vorteil einer integrierten Lösung ist, dass durch Schnittstellen viele Prozesse automatisch verarbeitet werden können.
Eine Übersicht für Anbieter von Buchhaltungssoftware erhalten Sie in der Softwarerubrik Finanzbuchhaltung >>
Erstellt von R. am 12.08.2010
Autor(en): Alexander Wildt
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