Das Eigenkapital

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Das Eigenkapital umfasst den Saldo zwischen Vermögen und Schulden. Es gliedert sich nach § 266 Abs. 3 HGB in folgende Unterposten auf:
  1. Gezeichnetes Kapital
  2. Rücklagen (Kapital- und Gewinnrücklagen)
  3. Gewinnvortrag/ Verlustvortrag und Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag
1. Das gezeichnete Kapital
Das gezeichnete Kapital ist das Haftkapital, dass die Gesellschaft als Sicherheit hinterlegen muss. Durch diese Einlagen müssen die Gesellschafter bei einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH nicht mehr persönlich haften. Die Einlagen dienen als Sicherheit für die Gläubiger, falls das Unternehmen insolvent gehen sollte.

Bei einer Aktiengesellschaft beträgt es mindestens € 50.000, während es bei einer GmbH nur € 25.000 beträgt. Es muss jedoch nicht sofort der volle Betrag hinterlegt werden; es genügt, wenn eine Einlage in Höhe der Hälfte des Betrages zur Gründung des Unternehmens vorgenommen worden ist. Die andere Hälfte ist dann eine Forderung gegenüber den Gesellschaftern und wird deshalb als „ausstehende Einlage“ bezeichnet und wird in der Bilanz noch vor dem Anlagevermögen ausgewiesen.

Eine Erhöhung oder Herabsetzung des gezeichneten Kapitals ist nicht laufend möglich. Beispielsweise muss bei einer Aktiengesellschaft die Mehrheit der Mitglieder auf der Hauptversammlung der Erhöhung zustimmen. Der Vorstand muss diesen Beschluss dann umsetzen und die Erhöhung im Handelsregister eingetragen lassen.

2. Rücklagen
Rücklagen können sich von Jahr zu Jahr durch Auflösungen oder Erhöhungen ändern und gelten somit als eine Art „variables“ Eigenkapital. Dies zeigt den Gegensatz zum gezeichneten Kapital, welches sich nur sehr selten ändert.

Es kann eine Unterteilung der Rücklagen in offene und stille Rücklagen vorgenommen werden. Dabei sind die offenen Rücklagen ihrer Höhe nach und ihrem Ansatz nach in der Bilanz zu erkennen. Zu den offenen Rücklagen gehören die aus Sonderzahlungen der Anteilseigener stammenden Kapitalrücklagen und die aus zurückbehaltenen Gewinnen gebildeten Gewinnrücklagen.

Stille Reserven dagegen sind aus der Bilanz nicht einfach herauszulesen. Sie entstehen durch die Unterbewertung von Vermögensgegenständen oder durch zu hohe Wertansätze auf der Passivseite.

Rücklagen dienen dazu, auftretende Verluste abzufangen, ohne auf das „gezeichnete Kapital“ zugreifen zu müssen. Zudem sollen sie dem Unternehmen in kritischen Phasen eine gewisse Resistenz verleihen, da sie die Liquidität durch den zurückbehaltenen Gewinn erhöhen.

3. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag und Gewinnvortrag/ Verlustvortrag
Das Ergebnis, welches sich aus der Differenz zwischen den kumulierten Erträgen und den kumulierten Aufwendungen des abgelaufenen Jahres ergibt, stellt den Jahresüberschuss oder den Jahresfehlbetrag dar. Die Verwendung des Vorjahresgewinns wird in der Hauptversammlung oder der Gesellschafterversammlung beschlossen und der „Rest“ ergibt den Gewinnvortrag. Dieser wird dann dem Ergebnis des neuen Jahres mit angerechnet. Der Verlustvortrag stellt den Verlust des Vorjahres dar und wird im nächsten Geschäftsjahr vom Gewinn abgezogen oder zum Verlust des Geschäftsjahres hinzuaddiert.


Quellen:
- Ditges, J./ Arendt, U: Bilanzen, 10. Aufl., Ludwigshafen 2002.
- Kremin-Buch, B.: Internationale Rechnungslegung, 2. Aufl., Wiesbaden 2002.
- Penné, G./Schwed, F./ Janßen, S.: Bilanzprüfung, Stuttgart 2000.

Erstellt von Dana Klempien am 16.09.2008
Bild:  © adpic (Teaser)

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