Mit dem Investitionszulagengesetz (InvZulG 2010) vom 07.12.08 werden Erstinvestitionen, die im Zeitraum bis 01.01.2014 in den neuen Bundesländern getätigt werden, gesetzlich gefördert. Es ist das Nachfolgegesetz des InvZulG 2007 und soll den Ausbau ostdeutscher Wirtschaftsstandorte und damit auch das Schaffen neuer Arbeitsplätze weiterhin befördern. Die wesentlichen Daten und Informationen des Gesetzes werden im Folgenden zusammengefasst:
Der vollständige Gesetzestext des Investitionszulagengesetzes kann online eingesehen werden:
> InvZulG 2010 <
Quellen:
- Bundesministerium der Justiz: Investitionszulagengesetz 2010, verfügbar unter: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/invzulg_2010/gesamt.pdf [Zugriff: Mai 2009]
- Lorenz, Bernhardt: Steueränderungen 2008, Freiburg 2008.
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Erstellt von Redaktion RWP am 09.05.2009 |
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Der Anhang nach BilMoG