Mit dem in der letzten Woche verabschiedeten Konjunkturpaket sind unter anderem Veränderungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen worden. Durch die verabschiedeten Änderungen können sehr viel mehr Unternehmen als bisher Kurzarbeitergeld bekommen. Damit haben Sie ein gutes Mittel in der Hand, um die Lohnkosten bei Beschäftigungsrückgang zu senken, ohne die Mitarbeiter gleich entlassen zu müssen.
Sehen wir uns die Regelungen im Detail an: Die Kurzarbeit ist dafür gedacht unabwendbare wirtschaftliche Ursachen (z. B. Rohstoff- oder Absatzmangel) in ihren Auswirkungen zu mildern. Wenn Sie also mit Ihrem Unternehmen unter der aktuellen Wirtschaftslage leiden, können Sie Kurzarbeit beantragen. Nicht gedacht ist sie dafür, saisonale Schwankungen in der Nachfrage eines Unternehmens abzudecken.
Wie sah es bisher aus: Damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen konnte, mussten mindestens ein Drittel der Mitarbeiter davon betroffen sein. Darüber hinaus waren nur solche Mitarbeiter zu berücksichtigen, bei denen mehr als 10 % des Entgelts ausfiel. Arbeitszeitkonten mussten zunächst maximal zurückgefahren werden. Beantragt werden konnte das Kurzarbeitergeld dann für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten. Sie als Arbeitgeber mussten 80 % der gesamten SV-Beiträge auf den Entgeltausfall bezahlen.
Seit der Verabschiedung der verschiedenen Maßnahmen zur Konjunkturbelebung ist es nun so, dass ein Unternehmen immer Kurzarbeit beantragen kann, egal wie viele Mitarbeiter von der Maßnahme betroffen sind. Die 10 %-Grenze ist geblieben, aber der Zeitraum für den Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, ist auf achtzehn Monate verlängert worden. Der Anteil der Arbeitgeber für die SV-Beiträge auf den Entgeltausfall ist von 80 auf 50 % vermindert worden. Die neuen Vorschriften zum Kurzarbeitergeld sind zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet.
Eine weitere Neuerung ist die, dass Sie Ihre Mitarbeiter in der Phase der Kurzarbeit qualifizieren können. Das hat für Sie zwei Vorteile. Erstens wird die Arbeitszeit während der die Qualifizierung stattfindet über Kurzarbeitergeld bezahlt und belastet damit nicht Ihre Kosten. Zweitens übernimmt die BA für die Qualifizierungsmaßnahme 100 % der SV-Beiträge, von denen Sie sonst 50 % selbst bezahlen müssten. Die aktuellen Änderungen machen das Kurzarbeitergeld zu einem interessanten Angebot für annähernd alle Unternehmen. Besprechen Sie sich vor der Einführung aber auf jeden Fall mit Ihrem Dienstleister für die Lohnabrechnung. Der kennt sich bei den Regelungen aus und kann Ihnen hilfreiche Tipps und Hinweise geben.
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| Erstellt von Jörn Schnier am 14.05.2009 Quelle: Schnier & Cie. KG Bild: © PantherMedia / Angelika Antl |
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