Reform Umwandlungsgesetz - Mittelstand entdeckt neue Expansionschancen

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Kleinunternehmen konkurrieren erfolgreich mit Großkonzernen. Was bislang eher selten der Fall ist, könnte schon bald zur Normalität werden. Der Schritt in die wirtschaftlich viel versprechende Internationalität ist längst nicht mehr nur für große Unternehmen attraktiv. Knapp sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen Umwandlungsgesetzes ist das Thema im breiten Mittelstand angekommen. „Immer mehr mittelständische Firmen prüfen grenzüberschreitende Zusammenschlüsse", bekräftigt Rechtsanwalt Dr. Olaf Lüke, Spezialist für steuer- und gesellschaftsrechtliche Fragen bei der DHPG.

Bislang trat der deutsche Mittelstand überwiegend mit Kooperationsvereinbarungen in den europäischen Wettbewerb ein. Länderübergreifende Verschmelzungen blieben kleinen und mittelständischen Betrieben in der Vergangenheit oft verwehrt. Nationales Recht und ausländische Bestimmungen waren nur mit enormem Zeit- und Kostenaufwand in Einklang zu bringen. Viele Mittelständler verfolgten attraktive Expansionschancen nur mit halber Kraft oder ließen sie komplett ungenutzt.

Die neuen Regeln eröffnen jetzt speziell für deutsche Kapitalgesellschaften wesentlich bessere Chancen, ihr Geschäft durch die Verschmelzung mit einem internationalen Partner auszubauen und voranzutreiben. Dabei können sie ihre schlanken Strukturen weitgehend bewahren und mit schnellen Entscheidungsprozessen punkten. So können sich auch inhabergeführte Firmen international gegen vermeintlich leistungsstärkere Wettbewerber behaupten. „Operative Einheiten können leichter zusammengeführt werden und rechtssicher unter einer Gesellschaft agieren", weiß DHPG- Rechtsanwalt Dr. Olaf Lüke. Auf diese Weise kann der deutsche Mittelstand internationale Marktchancen wesentlich flexibler und effizienter nutzen.

Schneller zur internationalen Firmenehe

  1. Das reformierte Umwandlungsgesetz öffnet dem Mittelstand die Tür zur Internationalität. Die Experten der DHPG nennen Vorteile der neuen Fusionsmöglichkeiten und verweisen auf wichtige Punkte, die bei der Umsetzung zu klären sind.
  2. Partner nach Wahl: GmbHs können jetzt zum Beispiel mit der britischen „Limited by Shares" (Ltd.), der französischen „Société A Responsabilité Limitée" (SARL) oder der spanischen „Sociedad Limitada" (S.L.) verschmelzen. Dabei sind Sonderregeln zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern zu beachten.
  3. Gleiches Recht für alle: Für internationale Zusammenschlüsse gelten jetzt weitgehend die gleichen Bestimmungen wie für nationale Verschmelzungen. Den Ablauf regelt ein europaweit einheitliches Verschmelzungsverfahren.
  4. Von Erfahrungen profitieren: Europaweite Reorganisationen von Konzernen und Restrukturierungen im Rahmen von Fusionen liefern Erfahrungswerte, die jetzt dem Mittelstand zu gute kommen. Mittelständische Firmen können alle rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen schon im Vorfeld umfassend einschätzen lassen.

Erstellt von am 09.10.2007
Quelle:  www.dhpg.de

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