Kleinunternehmen konkurrieren erfolgreich mit Großkonzernen. Was bislang eher selten der Fall ist, könnte schon bald zur Normalität werden. Der Schritt in die wirtschaftlich viel versprechende Internationalität ist längst nicht mehr nur für große Unternehmen attraktiv. Knapp sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen Umwandlungsgesetzes ist das Thema im breiten Mittelstand angekommen. „Immer mehr mittelständische Firmen prüfen grenzüberschreitende Zusammenschlüsse", bekräftigt Rechtsanwalt Dr. Olaf Lüke, Spezialist für steuer- und gesellschaftsrechtliche Fragen bei der DHPG.
Bislang trat der deutsche Mittelstand überwiegend mit Kooperationsvereinbarungen in den europäischen Wettbewerb ein. Länderübergreifende Verschmelzungen blieben kleinen und mittelständischen Betrieben in der Vergangenheit oft verwehrt. Nationales Recht und ausländische Bestimmungen waren nur mit enormem Zeit- und Kostenaufwand in Einklang zu bringen. Viele Mittelständler verfolgten attraktive Expansionschancen nur mit halber Kraft oder ließen sie komplett ungenutzt.
Die neuen Regeln eröffnen jetzt speziell für deutsche Kapitalgesellschaften wesentlich bessere Chancen, ihr Geschäft durch die Verschmelzung mit einem internationalen Partner auszubauen und voranzutreiben. Dabei können sie ihre schlanken Strukturen weitgehend bewahren und mit schnellen Entscheidungsprozessen punkten. So können sich auch inhabergeführte Firmen international gegen vermeintlich leistungsstärkere Wettbewerber behaupten. „Operative Einheiten können leichter zusammengeführt werden und rechtssicher unter einer Gesellschaft agieren", weiß DHPG- Rechtsanwalt Dr. Olaf Lüke. Auf diese Weise kann der deutsche Mittelstand internationale Marktchancen wesentlich flexibler und effizienter nutzen.
Schneller zur internationalen Firmenehe
|
Erstellt von am 09.10.2007 Quelle: www.dhpg.de |
|
|
|
|
|
RS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Bilanzanalyse- Tool (Kennzahlen- Berechnung): Umfangreiches Excel- Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und G+V.
|
|
|
| |||||||||||||
Der Anhang nach BilMoG