Das Ergebnis einer Gewinn- und Verlustrechnung ist der Periodenerfolg eines Unternehmens. Diese aufgestellte Erfolgsrechung wägt dabei die Aufwendungen und Erträge gegeneinander ab. Sie ist Teil des Jahresabschlusses der je nach Größe und Art des Unternehmens partiell oder vollständig - mit zusätzlichen Angaben - veröffentlicht werden muss.
Personengesellschaften müssen bei der Gestaltung der Gewinn-und Verlustrechung nur wenige Dinge beachten. Ein wichtiger Punkt ist wieder die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Zudem gilt nach §246 HGB ein Saldierungsverbot für Aufwendungen und Erträge. Für Kapitalgesellschaften wird ein strengeres Regelwerk angewandt. Sie dürfen beispielsweise die GuV nicht in Kontenform aufstellen. Sie sind zur Gestaltung in der sog. Staffelform verpflichtet.
Gemäß §275 HGB hat der Unternehmer die Wahl zwischen der Nutzung des Gesamtkostenverfahrens oder des Umsatzkostenverfahrens.
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| Erstellt von Redaktion RWP am 24.08.2009 |
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