Inventur

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Mit einer Inventur wird der Bestand des Vermögens und der Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt wertmäßig durch eine körperliche Bestandsaufnahme festgestellt.


Inventur des Anlagevermögens 

Das Anlagevermögen stellt bei einer körperlichen Bestandsaufnahme eine besondere Hürde dar, weshalb ein Verzeichnung zur Listung des Anlagevermögens geführt werden darf. Dieses Verzeichnis muss dabei alle relevanten Informationen enthalten:

  • die genaue Bezeichnung des Anlageguts
  • das Eingangsdatum
  • die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • den stichtagsbezogenen Bilanzwert
  • das Abgangsdatum

  1. Geringwertige Anlagegüter:
    Geringwertige Wirtschaftsgüter
    müssen nicht in das Bestandsverzeichnis mit aufgenommen werden, wenn sie im selben Jahr in voller Höhe abgeschrieben oder auf einem besonderen Konto gebucht wurden bzw. nicht mehr als 60 Euro betragen.
  2. immaterielles Anlagevermögen:
    Für die Aufnahme des immateriellen Anlagevermögens als Inventar sind die entsprechenden Verträge als Grundlage zu nehmen.
  3. Finanzanlagen:
    Für die Aufnahme der Finanzanlagen als Inventar sind die entsprechenden Kontoauszüge zu nehmen.
  4. Forderungen und Verbindlichkeiten:
    Für die Aufnahme der Forderungen und Verbindlichkeiten als Inventar wird eine Saldenliste erstellt, in der alle Salden der Debitoren- und Kreditoren-Kontokorrents aufgelistet werden.


Inventurverfahren

Das Handelsgesetzbuch erlaubt in § 241 Inventurvereinfachungsmethoden, die neben der Arbeitserleichterung auch zu Kostenminderungen führen. Zu diesen zählen die:


Es muss nicht für alle Wirtschaftsgüter die gleiche Inventurmethode gewählt werden. Soweit alle Bedingungen beachtet werden, können im Unternehmen alle vier Methoden angewandt werden.

siehe auch: Ablauf der Inventur >>



Quellen:
 - Ditges, J./ Arendt, U: Bilanzen, 10. Aufl., Ludwigshafen 2002.
 - Kremin-Buch, B.:
Internationale Rechnungslegung, 2. Aufl., Wiesbaden 2002.
 - 
Penné, G./Schwed, F./ Janßen, S.: Bilanzprüfung, Stuttgart 2000.
 - Buchner, R.:
Buchführung und Jahresabschluß, München 1991.
 - Selchert, F./ Erhardt, M.:
Internationale Rechnungslegung, 3. Aufl., München 2002. 

Aktualisiert am 17.10.2011

Erstellt von Dana Klempien am 24.08.2009

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