Inventur

Mit einer Inventur wird der Bestand des Vermögens und der Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt wertmäßig durch eine körperliche Bestandsaufnahme festgestellt.

Inventur des Anlagevermögens
Das Anlagevermögen stellt bei einer körperlichen Bestandsaufnahme eine besondere Hürde dar, weshalb ein Verzeichnung zur Listung des Anlagevermögens geführt werden darf. Dieses Verzeichnis muss dabei alle relevanten Informationen enthalten:

  • die genaue Bezeichnung des Anlageguts
  • das Eingangsdatum
  • die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • den stichtagsbezogenen Bilanzwert
  • das Abgangsdatum
  1. Geringwertige Anlagegüter:
    Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen nicht in das Bestandsverzeichnis mit aufgenommen werden, wenn sie im selben Jahr in voller Höhe abgeschrieben oder auf einem besonderen Konto gebucht wurden bzw. nicht mehr als 60 Euro betragen.
  2. immaterielles Anlagevermögen:
    Für die Aufnahme des immateriellen Anlagevermögens als Inventar sind die entsprechenden Verträge als Grundlage zu nehmen.
  3. Finanzanlagen:
    Für die Aufnahme der Finanzanlagen als Inventar sind die entsprechenden Kontoauszüge zu nehmen.
  4. Forderungen und Verbindlichkeiten:
    Für die Aufnahme der Forderungen und Verbindlichkeiten als Inventar wird eine Saldenliste erstellt, in der alle Salden der Debitoren- und Kreditoren-Kontokorrents aufgelistet werden.


Inventurverfahren
Es gibt für die Durchführung einer Inventur verschiedene Methoden:

  • Stichtagsinventur
  • Verlegte Inventur
  • Permanente Inventur
  • Stichprobeninventur
  1. Stichtagsinventur:
    Wenn eine Stichtagsinventur durchgeführt wird, wird das Inventar an einem festgelegten Stichtag mengenmäßig erfasst. Die Inventur muss nicht genau am Bilanzstichtag stattfinden, es gibt eine Frist von 10 Tagen vor und nach dem Stichtag, an dem sie durchgeführt werden kann. Wenn sie innerhalb der Frist durchgeführt wird, aber nicht am Stichtag, dann müssen Bestandsveränderungen, die in dem Zeitraum entstanden sind, bis zum Stichtag noch fortgeführt oder vom Stichtag an durch eine Rückrechnung berücksichtigt werden.

  2. Verlegte Inventur:
    Wenn die Inventur wegen sehr großen Beständen zum Bilanzstichtag nicht möglich ist, kann sie innerhalb der letzten drei Monate vor dem Stichtag oder innerhalb der nachfolgenden zwei Monate durchgeführt werden. Auch hier muss eine wertmäßige Fortschreibung bzw. eine Rückrechnung zum Bilanzstichtag erfolgen. Hierbei muss das tatsächliche Datum der durchgeführten Inventur festgehalten werden.
    Wenn die Inventur vor dem Stichtag durchgeführt wurde, muss eine Fortschreibung erfolgen:

    Wert am Tag der Inventur
    + Wert aller Zugänge
    -  Wert aller Abgänge      
    = Wert am Bilanzstichtag

    Wenn die Inventur nach dem Stichtag durchgeführt wurde, muss eine Rückrechnung erfolgen:

    Wert am Tag der Inventur
    -  Wert aller Zugänge
    +  Wert aller Abgänge     
    = Wert am Bilanzstichtag

  3. Permanente Inventur:
    Bei einer permanenten Inventur wird das Inventar körperlich und buchmäßig aufgenommen. Dabei wird an einem beliebigen Tag eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt und diese dann fortgeschrieben. Bei einer permanenten Inventur wird das Datum des Bilanzstichtages aufgeführt, weil sie zu diesem Tag durchgeführt wird. Bei besonders wertvollen Wirtschaftsgütern darf dieses Inventurverfahren nicht angewandt werden.

  4. Stichprobeninventur:
    Die Durchführung einer Stichprobeninventur muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die hochwertigen Gegenstände werden durch eine körperliche Bestandsaufnahme aufgelistet und vom restlichen Bestand wird eine Stichprobe genommen, von der aus durch eine Hochrechnung auf den restlichen Lagerbestand geschlossen wird. Der Aussagewert muss dem einer körperlichen Inventur entsprechen. Um dies sicherzustellen, gibt es für die Zulässigkeit dieser Methode einige Vorraussetzungen:
  • Mehr als 1000 Lagerpositionen
  • EDV-Lagerbuchhaltung
  • 20% des Bestandes decken mindesten 80% des Lagerwertes


Es muss nicht für alle Wirtschaftsgüter die gleiche Inventurmethode gewählt werden. Soweit alle Bedingungen beachtet werden, können im Unternehmen alle vier Methoden angewandt werden.

siehe auch: Ablauf der Inventur >>



Quellen:
 - Ditges, J./ Arendt, U: Bilanzen, 10. Aufl., Ludwigshafen 2002.
 - Kremin-Buch, B.:
Internationale Rechnungslegung, 2. Aufl., Wiesbaden 2002.
 - 
Penné, G./Schwed, F./ Janßen, S.: Bilanzprüfung, Stuttgart 2000.
 - Buchner, R.:
Buchführung und Jahresabschluß, München 1991.
 - Selchert, F./ Erhardt, M.:
Internationale Rechnungslegung, 3. Aufl., München 2002. 

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