Bilanzbuchhalter

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Der Bilanzbuchhalter übernimmt die Leitung, Kontrolle und Organisation des Rechnungswesens im Unternehmen. Zu seinen Aufgaben gehört die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Bewertung von Sonderfällen in der Bilanzierung. Er analysiert das Zahlenmaterial des Rechnungswesens und enwickelt daraufhin Reports für die Unternehmensführung und unterstützt sie durch Empfehlungen und Beratungen.

Die Ausbildung zum Bilanzbuchhalter erfordert eine mindestens dreijährige abgeschlossene kaufmännische Lehre oder die Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Zusätzlich müssen drei Jahre Berufpraxis im betrieblichen Rechnungswesen nachgewiesen werden. Die Prüfung kann bei der IHK abgelegt werden. Dabei erhält man die Bezeichnung  „geprüfter Bilanzbuchhalter“. Alternativ kann die Ausbildung an einem privaten Institut durchgeführt werden, die dort erreichbare Bezeichnung lautet „Bilanzbuchhalter“.  Die Bezeichnung „geprüfter Bilanzbuchhalter" ist eine geschützte Berufsbezeichnung und darf nur von Personen getragen werden, welche die entsprechende Prüfung erfolgreich absolviert haben.

Am 01.11.2007 wurde die Prüfungsordnung von Bilanzbuchhaltern umgestellt.  Das Ziel der Umstellung war dabei die Anpassung der Ausbildung und Prüfung an den realen Unternehmensalltag. Die bisherigen Fächer Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, EDV und Recht wurden aufgegeben. Statt dessen werden durch die neue Prüfung Tätigkeitsbereiche festgeschrieben, zum Beispiel Erstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung oder das Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards.

Die Prüfung wurde in drei Prüfungsteile unterschieden. Die Prüfungszulassung wurde so aufgebaut, dass jeweils der vorangegange Prüfungsteil bestanden sein muss um zum nächsten Prüfungsteil zu gelassen zu werden. Somit muss der Prüfungsteil A bestehend aus den Prüfungen für "Erstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung" und "Finanzwirtschaftliches Management" bestanden sein um zum Prüfungsteil B zu gelassen zu werden. Für den Prüfungsteil C muss dementsprechend A und B bestanden worden sein.

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Erstellt von Redaktion RWP am 24.08.2009

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