Buchen von Entnahmen

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In dieser Gruppe werden die wesentlichen Buchungssätze von Privatentnahmen dargestellt. Wie bei den Buchungen für Privateinlagen beziehen sich diese auch nur auf Einzelunternehmer. Im Wesentlichen werden hier die Entnahme von Geld und Gegenständen betrachtet
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Entnahme von Geld : 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beispiel :  
Der Unternehmer überweist vom Geschäftskonto 6.000,- € auf sein Privatkonto. 
Buchungssatz :  
Privatkonto  
6.000,- € 
an  
Bank  
6.000,- € 
Anmerkungen :  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Entnahme von Dienstleistungen : 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beispiel :  
Der Unternehmer lässt durch sein Unternehmen sein Fahrzeug reparieren für 600,- (Brutto). 
Buchungssatz :  
Privatkonto  
600,- € 
an  
E.v.G.u.s.L.  
504,20 € 
 
 
 
USt. 19 %  95,80 €
 
Anmerkungen :
 
Die Entnahme von Dienstleistungen und Gegenstände aus einen Unternehmen sind Umsatzsteuerpflichtig.
E.v.G.u.s.L. = Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen
USt. 19 % = Umsatzsteuer 19 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Entnahme von Gegenständen/Waren : 
 
Beispiel :  
Der Unternehmer X entnimmt dem Unternehmen Waren im Wert von 1.400,- € (netto). 
Buchungssatz :  
Privatkonto  
 1.666,- €
 
an  
E.v.G.u.s.L.
 
1.400,- € 
 
 
 
USt. 19 %  266,- €
 
Anmerkungen :  
 

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Erstellt von Redaktion RWP am 24.08.2009

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