Kombination von EWB und PWB

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Die beiden Bewertungverfahren Einzelwertberichtigung (EWB) und Pauschalwertberichtigung (PWB) können in einen Unternehmen kombiniert eingesetzt werden, dafür werden in dieser Gruppe die wesentlichen Buchungssätze gebildet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erhöhung der EWB und PWB : 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beispiel : 
Der Forderungsbestand des Unternehmens beträgt zum Jahresabschluss 190.000,- €. Kurz vor dem Jahresabschluss wird bekannt, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Forderungsbetrag ist 29.750,- €. Dem Unternehmer wird mitgeteilt, dass 75 % der Forderung uneinbringbar sind. Das Unterehmen hat im Allgemeinen einen Ausfall von 10 %. Die Anfangsbestände sind 3.500,- € EWB und 12.000,- € PWB.   
Buchungssatz :  
zweifelhafte Ford. 
29.750,- € 
an  
Ford. a. LuL  
29.750,- € 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einst. in EWB  
 15.250,- €
 
an  
EWB v. Ford.  
 15.250,- €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einst. in PWB  
1.466,39,- € 
an  
PWB v. Ford.
 
1.466,39,- €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anmerkungen :  
Der Forderungsbestand wird um die zweifehalfte Forderung reduziert. Die Einstellung der EWB erfolgt über den prozentualen Nettowert der zweifelhaften Forderung. Da der Anfangsbestand der EWB 3.500,- € beträgt, muss eine zusätzliche Einstellung in die EWB von 15.250,- € erfolgen. Die restlichen einwandfreien Forderungen werden dann auf den Nettowert hinunter gerechnet, um anschließend den neuen Pauschalwert zu ermittteln. Da der Anfangsbestand der PWB 12.000,- € beträg, muss eine Erhöhung um die Differenz von 1.466,39 € vorgenommen werden.
zweifelhafte Ford. = zweifelhafte Forderungen
Ford. a. LuL = Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
EWB v. Ford. = Einzelwertberichtigungen von Forderungen
PWB v. Ford. = Pauschalwertberichtigungen von Forderungen
Einst. in EWB = Einstellungen in Einzelwertberichtigungen
Einst. in PWB = Einstellungen in Pauschalwertberichtigungen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erhöhung der EWB und Senkung der PWB : 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beispiel :  
Der Forderungsbestand des Unternehmens beträgt zum Jahresabschluss 130.000,- €. Kurz vor dem Jahresabschluss wird bekannt, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Forderungsbetrag ist 29.750,- €. Dem Unternehmer wird mitgeteilt, dass 75 % der Forderung uneinbringbar sind. Das Unterehmen hat im Allgemeinen einen Ausfall von 10 %. Die Anfangsbestände sind 3.500,- € EWB und 12.000,- € PWB.
Buchungssatz :  
zweifelhafte Ford.
 
29.750,- € 
an  
Ford. a. LuL
 
29.750,- €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einst. in EWB
 
15.250,- €
 
an  
EWB v. Ford.
 
15.250,- €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
PWB v. Ford.
 
 3.575,63 €
 
an  
a.o. betr. Erträge
 
 3.575,63 €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anmerkungen : 
Der Forderungsbestand wird um die zweifehalfte Forderung reduziert. Die Einstellung der EWB erfolgt über den prozentualen Nettowert der zweifelhaften Forderung. Da der Anfangsbestand der EWB 3.500,- € beträgt, muss eine zusätzliche Einstellung in die EWB von 15.250,- € erfolgen. Die restlichen einwandfreien Forderungen werden dann auf den Nettowert hinunter gerechnet, um anschließend den neuen Pauschalwert zu ermittteln. Da der Anfangsbestand der PWB 12.000,- € beträgt, muss eine Reduzierung um die Differenz von 3.575,63 € vorgenommen werden.
a.o. betr. Erträge = außerordentliche betriebliche Erträge
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Senkung der EWB und Erhöhung der PWB : 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beispiel :  
Der Forderungsbestand des Unternehmens beträgt zum Jahresabschluss 190.000,- €. Kurz vor dem Jahresabschluss wird bekannt, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Forderungsbetrag ist 4.760,- €. Dem Unternehmer wird mitgeteilt, dass 75 % der Forderung uneinbringbar sind. Das Unterehmen hat im Allgemeinen einen Ausfall von 10 %. Die Anfangsbestände sind 3.500,- € EWB und 12.000,- € PWB.  
Buchungssatz :  
zweifelhafte Ford.
 
4.760,- € 
an 
Ford. a. LuL
 
4.760,- €  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EWB v. Ford.
 
 500,- €
 
an  
a.o. betr. Erträge
 
 500,- €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einst. in PWB
 
 3.566,39 €
 
an  
PWB v. Ford. 
 
 3.566,39 €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anmerkungen :  
Der Forderungsbestand wird um die zweifehalfte Forderung reduziert. Die Einstellung der EWB erfolgt über den prozentualen Nettowert der zweifelhaften Forderung. Da der Anfangsbestand der EWB 3.500,- € beträgt, muss eine Reduzierung der EWB von 500,- € erfolgen. Die restlichen einwandfreien Forderungen werden dann auf den Nettowert hinunter gerechnet, um anschließend den neuen Pauschalwert zu ermittteln. Da der Anfangsbestand der PWB 12.000,- € beträgt, muss eine Erhöhung um die Differenz von 3.566,39 € vorgenommen werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Senkung der EWB und PWB : 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beispiel :  
Der Forderungsbestand des Unternehmens beträgt zum Jahresabschluss 130.000,- €. Kurz vor dem Jahresabschluss wird bekannt, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Forderungsbetrag ist 4.760,- €. Dem Unternehmer wird mitgeteilt, dass 75 % der Forderung uneinbringbar sind. Das Unterehmen hat im Allgemeinen einen Ausfall von 10 %. Die Anfangsbestände sind 3.500,- € EWB und 12.000,- € PWB. 
Buchungssatz :  
zweifelhafte Ford. 
 
4.760,- € 
an  
Ford. a. LuL
 
 4.760,- €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EWB v. Ford.
 
 500,- €
 
an  
a.o. betr. Erträge
 
 500,- €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
PWB v. Ford.
 
 1.475,63 €
 
an  
a.o. betr. Erträge
 
 1.475,63 €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anmerkungen :  
Der Forderungsbestand wird um die zweifehalfte Forderung reduziert. Die Einstellung der EWB erfolgt über den prozentualen Nettowert der zweifelhaften Forderung. Da der Anfangsbestand der EWB 3.500,- € beträgt, muss eine Reduzierung der EWB von 500,- € erfolgen. Die restlichen einwandfreien Forderungen werden dann auf den Nettowert hinunter gerechnet, um anschließend den neuen Pauschalwert zu ermittteln. Da der Anfangsbestand der PWB 12.000,- € beträgt, muss eine Reduzierung um die Differenz von 1.475,63 € vorgenommen werden.  

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Erstellt von Redaktion RWP am 24.08.2009

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