Das International Accounting Standards Board (IASB) in London hat heute eine überarbeitete Version des International Accounting Standard (IAS) 32 veröffentlicht. Dieser regelt die für deutsche Familienunternehmen wichtige Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Der bisherige Entwurf des IAS 32 war in Deutschland scharf kritisiert worden, weil von den Gesellschaftern zur Verfügung gestelltes Kapital als Fremdkapital ausgewiesen werden musste. Familienunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft standen damit bilanziell ohne Eigenkapital da.
Die als kurzfristige Nachbesserung gedachte Neufassung erlaubt, durch Gesellschafter kündbare Anteilsrechte unter bestimmten Bedingungen auch nach IFRS als Eigenkapital zu klassifizieren. Dies betrifft neben Anteilen an einer Personengesellschaft beispielsweise auch Genossenschaftsanteile.
„Die Korrektur des IAS 32 beseitigt ein zentrales Hindernis für die mangelnde Akzeptanz der internationalen Rechnungslegung in Deutschland“ erklärt Dr. Bernd Rödl, Gründer und Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner. „Als kurzfristige Abhilfe gegen die bestehende Bilanzierungsanomalie ist dies zu begrüßen. Es muss aber eine langfristige Lösung für die Unternehmen in Deutschland gefunden werden. Nur so können weitere Unternehmen ermutigt werden, eine Umstellung auf IFRS vorzunehmen“, so Rödl. „Leider ist eine endgültige Lösung wohl erst in einigen Jahren zu erwarten.“
Nachdem das IASB bereits im Juni 2006 einen Entwurf für einen überarbeiteten IAS 32 veröffentlicht hatte, erfuhr der neue Standard einige Nachbesserungen, die zum sogenannten „revised approach“ führten. Dieser basiert unter anderem auf den Stellungnahmen zum Änderungsentwurf sowie auch auf intensiven Beratungen mit dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC).
Nach IAS 32 (rev. 2008) wird für Finanzinstrumente, die mit einem Kündigungsrecht ausgestattet sind, wie dies bei Anteilen an einer Personengesellschaft in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, eine Ausnahme von der grundsätzlichen Klassifizierung als Fremdkapital geschaffen. Die Ausnahme gilt unter der Voraussetzung, dass
Diese Ausnahmentatbestände sollten in aller Regel bei den meisten Personengesellschaften zu einer Darstellung der ausgegebenen Anteilsrechte als Eigenkapital führen. Im ursprünglichen Änderungsentwurf hätte das Kriterium der Abfindung von ausscheidenden Anteilseignern zum Zeitwert der Anteile in der Praxis oft zu keiner Erleichterung geführt. Diese Regelung ist im nun veröffentlichten IAS 32 nicht mehr enthalten. Verpflichtend anzuwenden ist die Neufassung ab dem 1.1.2009. Europäische IFRS-Anwender haben aber noch die Übernahme der Neufassung in europäisches Recht abzuwarten.
„Die Überarbeitung von IAS 32 führt zwar zu einer Verbesserung der bestehenden Rechtslage, doch überzeugt diese in konzeptioneller Sicht nicht“, bestätigt Dr. Peter Bömelburg, Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner. „Das grundlegende Problem der Eigenkapitalabgrenzung wird so nicht gelöst, da nur Ausnahmen berücksichtigt werden. Einige Fallkonstellationen werden gar nicht erfasst.“
Eine endgültige Lösung für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital ist erst aus dem Gemeinschaftsprojekt von IASB und dem amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) zur Schaffung einheitlicher Abgrenzungskriterien zu erwarten. „Nach derzeitigem Planungsstand ist mit einem Abschluss des Projekts in absehbarer Zeit nicht zu rechnen“, erklärt Christian Landgraf, Leiter des Competence Center International Reporting von Rödl & Partner. „Wir hoffen im Interesse aller Beteiligten, dass hier eine auch den Belangen des deutschen Mittelstandes gerecht werdende Lösung erarbeitet wird.“
| Erstellt von am 15.02.2008 Quelle: www.roedl.de Bild: Dr. Bernd Rödl (Quelle. Rödl & Partner) |
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