Aufstellung eines Konzernabschlusses

RSS



Ein Konzern ist eine Verbindung mehrerer, rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung. Die verbundenen Unternehmen werden als Konzernunternehmen bezeichnet und sind wirtschaftlich voneinander abhängig. Der Begriff des Konzerns ist in § 18 AktG erläutert.

Da alle verbundenen Unternehmen rechtlich selbständig sind, besteht die Verflichtung einen Einzelabschluss aufzustellen. Sind diese Unternehmen jedoch wirtschaftlich voneinander abhängig, muss das Mutterunternehmen, welches die anderen Unternehmen beherrscht, einen Konzernabschluss aufstellen.

Dieser Konzernabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wiedergeben. Der Abschluss ist keine Grundlage für die Besteuerung, wie bei dem Einzelabschluss nach HGB, sondern dient ausschließlich der Information der rechtlich beteiligten Gruppen und Personen.

Um den Konzernabschluss aufzustellen, müssen alle Handelsbilanzen der Unternehmen an die Ansatz- und Bewertungsregeln des beherrschenden Unternehmens angepasst werden. Demnach wird für die jeweiligen Unternehmen eine Handelsbilanz II aufgestellt. Die ursprüngliche Handelsbilanz bleibt als Einzelabschluss bestehen und ist weiterhin die Grundlage für die Aufstellung der Steuerbilanz.

Die Handelsbilanzen II sind Hilfsbilanzen zur Aufstellung des Konzernabschlusses. Aus der horizontalen Addition der Bilanzpositionen ergibt sich ein Summenabschluss. Als letzter Schritt folgt nun die Eliminierung der konzerninternen Verflechtungen, um Doppelungen zu vermeiden. Dabei geht es darum u.a. interne Forderungen und Verbindlichkeiten zu entfernen.


Grundsätze der Konzernrechnungslegung

Auch für die Konzernrechnungslegung gibt es Grundsätze zu beachten. Dazu gehören auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung/ Bilanzierung. Hauptsächlich sind damit aber die „Grundsätze der Einheitlichkeit von Ansatz, Bewertung, Ausweis, Währung und Stichtag“1  gemeint.


Einheitlichkeit des Ansatzes

Alle Bilanzpositionen müssen in den Konzernabschluss einfließen, soweit die Ansatzvorschriften des Mutterunternehmens kein Bilanzierungsverbot oder Bilanzierungswahlrecht für diese Positionen vorgeben. Die Positionen werden unabhängig von ihrem bisherigen Ansatz bzw. Nicht-Ansatz im Konzernabschluss berücksichtigt. (§ 300 Abs. 2 HGB)

Für den Ansatz der Einzelabschlusspositionen zur Aufstellung der Handelsbilanzen II gilt das Recht des Mutterunternehmens auch für die Abschlüsse der beherrschten Unternehmen, so dass der Ansatz einheitlich für alle Unternehmen gilt.


Einheitlichkeit der Bewertung
Die Bewertung der Positionen des Jahresabschlusses erfolgt mit den Bewertungsmethoden des beherrschenden Unternehmens. (§ 308 Abs. 1 HGB)


Einheitlichkeit des Ausweises

Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gelten die Gliederungsvorschriften der großen Kapitalgesellschaften, da es keine speziellen Vorschriften des Ausweises für Konzernabschlüsse gibt. Die Erstellung der Handelsbilanzen II richtet sich also nach den Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB. Alle Gliederungen müssen einheitlich sein! Auch wenn § 265 HGB Abweichungen von den Gliederungen ermöglicht, richten sich diese wieder nach dem Recht des beherrschenden Unternehmens.


Einheitlichkeit der Währung
Der § 298 HGB gibt an, dass der § 244 HGB auch für einen Konzernabschluss gilt, wenn das beherrschende Unternehmen eine deutsche Gesellschaft ist. Somit müssen dann alle Währungen der Handelsbilanzen II, auch wenn einige beherrschte Unternehmen im Ausland sitzen, in Euro ausgewiesen werden.


Einheitlichkeit des Stichtages
Der Abschlussstichtag eines beherrschten Unternehmens soll gemäß § 299 HGB mit dem Abschlussstichtag des beherrschenden Unternehmens übereinstimmen. Zur Vereinfachung und um den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten, darf der Stichtag eines beherrschten Unternehmens bis zu drei Monate vor dem Stichtag des Mutterunternehmens liegen. In allen anderen Fällen muss ein Zwischenabschluss aufgestellt werden, um die Einheitlichkeit des Stichtages zu gewährleisten.


Quellen:
1 Baetge, J./ Kirsch, H.-J./ Thiele, S.:Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf 2004, S. 71.

Erstellt von Dana Klempien am 24.08.2009
Bild:  © adpic (Teaser)

Drucken RSS

" class=" ">Literaturhinweise

" class=" ">Excel-Tools

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Ihr Name:
Ihre E-Mail:
Smileys
Lachen  happy77  happy73 
Mr. Green  Skeptisch  Idee 
Frage  Ausrufezeichen  Zwinkern 
Böse  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  schlafen 
denken  lesen  klatschen 
Schutz vor automatischen Mitteilungen:
Schutz vor automatischen Mitteilungen

Symbole auf dem Bild:

 



Anzeigen

RS-Controlling-System

RS-Controlling-System.jpgDas RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren. Preis: 159,- EUR.
Alle Funktionen im Überblick >>

RS-Darlehensverwaltung

RS-Darlehensverwaltung.JPG
Mit RS- Darlehensverwaltung verwalten Sie ihre Darlehen einfach und übersichtlich oder planen neue. Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Darlehen in einer Übersicht. Zusätzlich wird eine Liquiditäts- übersicht mit monatlichen Zahlungsabflüssen und Zuflüssen erstellt. Excel- Tool bestellen >>
 



aufgefallen ?!


Ihre Werbung hier !





WEB-TIPP

Facebook

Twitter

RSS Feed

Besuchen Sie die Seite von Rechnungswesen-Portal.de auf Facebook und twitter und abonnieren Sie unseren RSS-Feed.

Buch-Tipp

3482635722-80px.jpgDer Anhang nach BilMoG
In diesem werden die Angaben für den Anhang sehr gut erläutert. Besonders hilfreich für den Praktiker sind dabei die rund 100 Anhangsbeispiele aus publizierten Jahresabschlüssen sowie viele direkt einsetzbare Formulierungsbeispiele und Checklisten. Preis 32,80 EUR bestellen >>