Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

RSS

Entstehen einem Steuerpflichtigen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für eine Wohnung am Beschäftigungsort, ist der Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes auf "notwendige" Mehraufwendungen begrenzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bisher noch nicht geklärt, welche Höchstgrenze für diesen notwendigen Mehraufwand gilt.

Diese Frage entschied er jetzt mit Urteil vom 9. August 2007 VI R 10/06 dahingehend, dass angesichts der von Ort zu Ort erheblich schwankenden Wohnkosten zwar keine generell geltende betragsmäßige Höchstgrenze genannt werden könne; notwendige Aufwendungen liegen aber nur insoweit vor, wie sie für eine Wohnung mit bis zu 60 qm Wohnfläche und einem nach Lage und Ausstattung durchschnittlichen Wohnstandard am jeweiligen Beschäftigungsort entstehen.

Mit Urteil vom selben Tag VI R 23/05 entschied der BFH weiter, dass diese Flächenbegrenzung auch nicht mit der Begründung überschritten werden kann, dass etwa ein Mangel an kleineren Wohnungen herrsche, die Wohnungswahl eilbedürftig sei oder dass zu der Wohnung ein Zimmer gehöre, das teilweise auch büromäßig genutzt werde. Erfüllt das Zimmer allerdings die Voraussetzungen eines steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitszimmers, sind die dadurch entstehenden Aufwendungen gesondert zu beurteilen und in den gesetzlich für das häusliche Arbeitszimmer vorgesehenen Höchstgrenzen abziehbar.

In den Streitfällen ging es um einen Steuerpflichtigen, der am Beschäftigungsort eine etwa 93 qm große Dreizimmerwohnung unterhielt und die dafür insgesamt angefallenen Kosten als notwendige Mehraufwendungen geltend machte sowie um eine Steuerpflichtige, die für eine 57 qm große Wohnung den Abzug von Werbungskosten begehrte. Der BFH verwies die Streitfälle jeweils an die Finanzgerichte zurück, damit diese auf der Grundlage weiterer Feststellungen prüfen könnten, ob die den Steuerpflichtigem tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Wohnungen die Grenze des Notwendigen überschritten, nämlich den Betrag, der sich für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm bei Ansatz eines ortsüblichen Durchschnittsmietzinses ergibt.

Erstellt von am 24.08.2009
Quelle:  BFH-Urteil

Drucken RSS

Literaturhinweise

Webtipps

Excel-Tools

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Ihr Name:
Ihre E-Mail:
Smileys
Lachen  happy77  happy73 
Mr. Green  Skeptisch  Idee 
Frage  Ausrufezeichen  Zwinkern 
Böse  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  schlafen 
denken  lesen  klatschen 
Schutz vor automatischen Mitteilungen:
Schutz vor automatischen Mitteilungen

Symbole auf dem Bild:

 



Anzeigen

RS-Controlling-System

RS-Controlling-System.jpgDas RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren. Preis: 159,- EUR.
Alle Funktionen im Überblick >>

Web-Tipp

gutefrage.net_Logo.jpg
Guter Rat und Informationen zum Steuerfreibetrag, Vorsorge-aufwendungen und Altersvorsorge- aufwendungen.

Job-Tipp

Salans-logo-190px.jpg
Salans ist eine internationale Full-Service-Kanzlei mit 22 Büros in 17 Ländern und besonderer Expertise in Europa und Asien. Zur Verstärkung des Teams in Berlin suchen sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n Finanzbuchhalter in Vollzeit (w/m).
Zum Stellenangebot >>

Zinsrechnung- Tool

Zinsrechnung ist ein auf Excel 2007 basierendes Makro unterstütztes Tool. Mit diesem Tool können Annuitätendarlehen (Zins- und Tilgungsrate) und Kontokorrent- staffeln ( z.B. zur Verzinsung von Gesellschafterkontern) berechnet werden. Die Einrichtung und Nutzung ist in einem Handbuch beschrieben. Excel- Tool
bestellen >>

RS-Bilanzanalyse

RS-Bilanzanalyse.jpgBilanzanalyse- Tool (Kennzahlen- Berechnung): Umfangreiches Excel- Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und G+V.
Es werden Berichte generiert, die die Liquiditäts-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens im
5 Jahresvergleich darstellen.
Excel- Tool bestellen >>

WEB-TIPP

Facebook

Twitter

RSS Feed

Besuchen Sie die Seite von Rechnungswesen-Portal.de auf Facebook und twitter und abonnieren Sie unseren RSS-Feed.

Ihr Fachbeitrag

Autorin_pm_Jasper_Grahl.jpgGerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Rechnungswesen. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.

Buch-Tipp

3941480413-80px.jpgBuchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger
Das Buch ermöglicht Schritt für Schritt einen einfachen Einstieg in die Welt der Buchführung.Der Leser kann innerhalb kürzester Zeit Buchungssätze für nahezu sämtliche in der Praxis vorkommenden Geschäftsvorfälle bilden. Es eignet sich darüber hinaus vorzüglich als Nachschlagewerk für den Praktiker.  Preis 29,95 EUR bestellen >>