Die Orientierung in Sachen Firmenwagen fällt unverändert schwer. Lange drohten gesetzliche Verschärfungen, doch jetzt bieten sich sogar neue steuerliche Handlungsoptionen für Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter. Vielfach gewinnt der Firmenwagen als Alternative zu einer Lohnerhöhung an Attraktivität. Allerdings prüfen die Finanzbehörden den Anteil der privaten Kfz-Nutzung immer kritischer. Es wird daher immer wichtiger, klare Regelungen nach innen und außen zu treffen.
Die Politik meint es gut mit Firmenwagen. Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung setzt deutliche Anreize für die Anschaffung betrieblich genutzter Kfz. Allerdings hängt die steuerliche Einstufung von Firmenwagen maßgeblich vom Umfang der privaten Nutzung ab. Diese Frage erfordert weiterhin ein hohes Augenmerk. Fahrzeuge, die zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden, gelten steuerlich als "notwendiges Betriebsvermögen". Bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10% bis zu 50% spricht der Gesetzgeber von "gewillkürtem Betriebsvermögen". Hier kann der Steuerpflichtige wählen, ob er das Fahrzeug dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuordnet. Entsprechende Nachweise sind dem Fiskus zu erbringen.
"Die günstigen Rahmenbedingungen für Firmenwagen sind grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen", mahnt Christel Fries, Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). "Wichtig ist, dass alle Beteiligten die steuerlichen Rahmenbedingungen kennen und einhalten." Selbstverständlich lassen sich jetzt auch die gesetzlichen Neuerungen in Sachen "Pendlerpauschale" vorteilhaft nutzen. Bei einem privat genutzten Dienstwagen können Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer wieder abgezogen werden.
Gut unterwegs mit dem Firmenwagen
Egal ob Kauf oder Leasing: Werden Fahrzeuge betrieblich genutzt, ist der Fiskus immer mit von der Partie. Am besten fährt, wer alle steuerlichen Rahmenbedingungen im Blick hat und mögliche Tücken vermeidet. Die BVBC-Berater wissen, worauf Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter unbedingt achten sollten.
| Erstellt von am 16.01.2009 Quelle: BVBC Bild: © PantherMedia / Birgit Reitz- Hofmann |
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