Die deutsche Reiselust ist groß, auch im beruflichen Umfeld. Folgerichtig schafft die zum 1.1.2008 in Kraft getretene Lohnsteuerrichtlinie wesentliche Erleichterungen für die Abrechnung von Reisekosten.
Gleichzeitig definiert der Fiskus strengere Grundsätze, die sich in der Praxis als tückisch erweisen können. Angestellte und Unternehmen sind deshalb gut beraten, jetzt ihr Reisekostenmanagement kritisch unter die Lupe zu nehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich unerwartete Angriffspunkte bieten, aus denen hohe Nachzahlungen resultieren.
Alles scheint ganz einfach: Eine Unterscheidung zwischen Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit entfällt. Maßgeblich ist nur, ob eine "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" vorliegt. Dies ist der Fall, wenn Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung und an keiner ihrer regelmäßigen Arbeitsstätten tätig werden. Der wichtige Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wird mit der Neuregelung allerdings neu definiert. Die "regelmäßige Arbeitsstätte" stellt den ortsgebundenen Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit dar, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebers handelt. Folglich können neben dem Arbeitgeberbetrieb weitere Arbeitsstätten exstieren, die nicht als solche erkannt werden und eine steuerfreie Erstattung von Reisekosten gefährden.
Für die Begründung einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist weiterhin maßgebend, dass der Arbeitnehmer einer ortsfesten und dauerhaften betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers zugeordnet ist und er diese mit einer gewissen Nachhaltigkeit immer wieder aufsucht. "Für sorglose Firmen können Reisekostenabrechnungen leicht zu finanziellen Tretminen werden", bestätigt DHPG-Berater Wolfgang Hornbruch, der als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer die Thematik umfassend einzuschätzen weiß. "Entscheidend ist eine sorgfältige Vorprüfung und plausible Dokumentation - vor allem von Grenzfällen."
Strittige Reiskostenabrechnungen vermeiden
Fahrt-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten summieren sich leicht zu einem hohen Kostenblock. Deshalb hinterfragt der Fiskus oft genau, ob es sich um eine "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" oder um den Besuch einer "regelmäßigen Arbeitsstelle" handelt. Hier empfehlen die DHPG-Berater dringend eine Detailprüfung:
| Erstellt von am 31.01.2008 Quelle: www.dhpg.de Bild: © adpic |
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Buchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger