Inkasso

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Inkasso ist ein Begriff aus dem Bereich Finanzierung. Damit ist der gewerbsmäßige Einzug von fremden, fälligen Forderungen durch einen Rechtsanwalt oder durch ein Inkassounternehmen gemeint. Es geht dabei um Forderungen, die der Schuldner trotz Mahnungen nicht beglichen hat. In einem solchen Fall haben die Gläubiger das Recht, seine offenen Forderungen von einem zugelassenen Inkassounternehmen einziehen zu lassen.

Es gibt zwei Formen von Inkassogeschäften:

  • Ger Gläubiger verkauft seine Forderung an ein Inkassounternehmen. Das Inkassounternehmen versucht dann das Geld auf eigene Rechnung bei dem Schuldner einzutreiben.
  • Der Gläubiger beauftragt eine Inkassogesellschaft, die seine Forderungen bei dem Schuldner eintreibt.

Der Ablauf eines Inkassoverfahrens ist bei meisten Inkassogesellschaften ähnlich. Der Ablauf gliedert sich in vier Abschnitte:

  • Vorgerichtliches Inkassoverfahren
  • Gerichtliches Mahnverfahren
  • Nachgerichtliches Inkassoverfahren
  • Überwachungsverfahren

Ein Forderungsausfall bzw. verspätete Zahlungen kosten nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld und können somit einem Unternehmen schwer zusetzen. Teure und langwierige Gerichtsprozesse sollen deswegen vermieden werden. Inkassounternehmen können dabei helfen, Zeit und Kosten des Kunden zu sparen.

Ein Inkassounternehmen sollte daher folgenden Kriterien entsprechen:

  • Die Inkassogesellschaft muss eine Zulassung haben. Der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen ist gesetzlich stark kontrolliert und nach § 1 RberG erlaubnispflichtig. Gemäß § 10 Abs. 3 RDG ist für die Zulassung eines Inkassounternehmens die Anmeldung als Rechtsdienstleister im Rechtsdienstleistungsregister erforderlich. Das Betreiben einer Inkassogesellschaft ohne Zulassung ist ordnungswidrig. Die Zulassung sollte im Briefkopf des Inkassoschreibens ersichtlich sein.
  • Es sollte mehrjährige Branchenerfahrung oder ausreichende Referenzen nachweisen können.
  • Es sollte mit einem, auf Inkassoverfahren spezialisierten, Rechtsanwalt zusammenarbeiten.
  • Die Inkassogesellschaft sollte in enger Kooperation mit einer Wirtschaftsauskunftei arbeiten und einen schnellen Zugriff auf aktuelle Informationen haben, da z. B. das rechtzeitige Erkennen von Bonitätsänderungen der Schuldner besonders im Mahnprozess eine wichtige Rolle spielt.
  • Es sollte den Forderungseinzug elektronisch bearbeiten und verwalten können.
  • Die Mitarbeiter eines Inkassounternehmens sollten jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung stehen können und die individuellen Umstände jedes einzelnen Auftraggebers berücksichtigen.


Unter folgendem Link finden Sie ein Verzeichnis verschiedener Inkassobüro und Factoring-Anbieter >>



Quellen:
- http://www.deutsches-inkasso-portal.de/
- Martin, B.: Der Kunde zahlt nicht? Inkasso hilft!  1. Aufl., Norderstedt  2010
- Ehrlich, D. ./Haas, G. : Zahlung und Zahlungssicherung im Aussenhandel, 1. Aufl., Berlin 2009





Erstellt von S.D. am 08.02.2012
Autor(en):  Anna Werner

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