Umsatzsteuer - Erhalt von sonstigen Leistungen durch Unternehmen

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1. Fall (Leistung Inland <-- Inland):
Das Unternehmen A bezieht Exporttipps beim Unternehmen B. Beide Unternehmen sind in Deutschland ansässig.

Unternehmen B muss die Umsatzsteuer zahlen (§1 und §13a UStG). Das Unternehmen A kann bei diesem Geschäftsvorfall die Vorsteuer geltend machen (§15 UStG). Hier muss Unternehmer A eine normale Rechnung erhalten.

Buchungssatz:

3100 (SKR03) / 5900 (SKR04) Fremdleistungen10.000,00 EUR
1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) abziehbare VSt. 19%1.900,00 EUR
an1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 11.900,00 EUR


2. Fall (Leistung Inland <-- EU Gemeinschaftsgebiet):
Der Unternehmer A lässt sich im Bereich des Exports durch das in Spanien sitzende Unternehmen C beraten.

In dieser Konstellation ist der Ort der Leistung nach §3a Abs. 2  UStG bei dem Unternehmen A. Durch das Reverse-Charge-Verfahren des § 13b Abs. 5 UStG muss das Unternehmen A die Umsatzsteuer zahlen. Dieser Betrag kann von A als Vorsteuer durch §15 Abs. 1 UStG zurückgefordert werden. In diesem Fall müssen die USt-Ident.-Nr. auf der Rechnung enthalten sein, sowie der Vermerk, dass der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist.

Zusätzlich muss ein Eintrag in der zusammenfassenden Meldung erfolgen.

Buchungssatz:

3123 (SKR03) / 5923 (SKR04) Sonst. Leistungen eines im anderen EU-Land...10.000,00 EUR
1577 (SKR03) / 1407 (SKR04) abziehbare VSt. 19% nach 13b UStG
1.900,00 EUR
an1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 10.000,00 EUR
1787 (SKR03) / 3837 (SKR04) Umsatzsteuer 19% nach 13b UStG1.900,00 EUR


3. Fall (Leistung Inland <-- Drittland):
Durch das in Norwegen ansässige Unternehmen D erhält das Unternehmen A eine kostenpflichtige Exportberatung.

In diesen Geschäftsvorfall verhält es sich genauso wie im 2. Fall. Der Unternehmer A muss die Umsatzsteuer zahlen und kann die entsprechende Vorsteuer geltend machen. Eine ordnungsgemäße Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis wird von D mit ausgestellt.

Buchungssatz:

3125 (SKR03) / 5925 (SKR04) Leistungen eines im Ausland ansässigen...10.000,00 EUR
1577 (SKR03) / 1407 (SKR04) abziehbare VSt. 19% nach 13b UStG1.900,00 EUR
an1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 10.000,00 EUR
1787 (SKR03) / 3837 (SKR04) Umsatzsteuer 19% nach 13b UStG1.900,00 EUR


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Erstellt von R. am 09.07.2010
Autor(en):  Redaktion RWP

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