Umsatzsteuer - sonstige Leistungen an Unternehmen

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1. Fall (Leistung Inland --> Inland)
Das Unternehmen A berät das Unternehmen B im Bereich des Exportes. Das Unternehmen B ist in Berlin ansässig.

Unternehmen A muss die Umsatzsteuer für die sonstige Leistung zahlen (§1 UStG und §13a Abs. 1). Hierfür muss er eine ordnungsgemäße Rechnung nach §14 UStG anfertigen.

Buchungssatz:

1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 11.900,00 EUR
an8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) Umsätze 19% USt 10.000,00 EUR
1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) Umsatzsteuer 19% (Automatikkonto)1.900,00 EUR


2. Fall (Leistung Inland --> EU Gemeinschaftsgebiet)
Zusätzlich hat das Unternehmen A ebenfalls einen Beratungsvertrag mit dem Unternehmen C aus Frankreich abgeschlossen.

In diesem Fall ist nach §3a Abs. 2 UStG der Ort der sonstigen Leistung in Frankreich. Hierdurch schuldet der in Frankreich ansässige Unternehmer C die Umsatzsteuer gemäß §13b Abs. 5 (Reverse-Charge-Verfahren) und Unternehmer A muss keine Umsatzsteuer zahlen. Unternehmer A muss auf der Rechnung neben den Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ein Hinweis auf die Steuerschuld des Empfängers vermerken. Außerdem darf auf der Rechnung keine Steuer angegeben werden.

Buchungssatz:

1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 10.000,00 EUR
an8336 (SKR03) / 4336 (SKR04) Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonst...10.000,00 EUR


3. Fall (Leistung Inland --> Drittland)
Neben diesen Verträgen unterhält das Unternehmen A auch einen Vertrag über die Exportberatung mit dem Unternehmen D in Norwegen.

Durch §3a Abs. 2 gilt der Ort der sonstigen Leistung als in Norwegen ausgeführt. Daher ist der Umsatz nicht steuerbar und Unternehmen A muss keine Umsatzsteuer abführen. Etwaige Regelungen im Drittland sind hierbei zu beachten. Auf der Rechnung erfolgt keine Umsatzsteuerausweis und es wird ein Hinweis auf die Steuerfreiheit gegeben.

Buchungssatz:

1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 10.000,00 EUR
an8338 (SKR03) / 4338 (SKR04) Erlöse aus im Drittland steuerbaren ...10.000,00 EUR


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Erstellt von R. am 09.07.2010
Autor(en):  Redaktion RWP

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