ich weiß, dass diese Frage sicher in ähnlicher Form schon 1Mio Mal gestellt wurde aber ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich trotz durcharbeiten der ganzen Themen hier immer noch nicht schlauer bin :(
Folgende Situation:
Neukauf eines PCs für 440,- (inkl. MwSt und Versandkosten)
Neukauf eines Monitors für 159,- (ebenfalls inkl. MwSt. und Versandkosten)
Die beiden Teile sind separat bei unterschiedlichen Händlern gekauft.
Der PC ersetzt einen älteren PC, der jedoch nicht ausgemustert wird, sondern an einen anderen Arbeitsplatz kommt.
Der Monitor ersetzt einen älteren Monitor an einem anderen Arbeitsplatz, wo jedoch ebenfalls der alte Monitor nicht ausgemustert wird.
Im Netz habe ich die verschiedensten Verhaltensweisen beim Verbuchen solcher Sachen gefunden und bin nun vollends verwirrt, wie ich diese Dinge in der Buchhaltung und vor Allem auch in den Abschreibungen erfassen muss (Lexware Buchhalter 2010, SKR03).
Erst hatte ich gedacht, dass der PC in den GWG Sammelposten (Kto 0485) und der Monitor GWG (Kto 0480) ist, aber dann habe ich mehrfach gelesen, dass beides nicht GWG sind weil nicht selbstständig nutzbar.
Ergo müssten beides ja "Büroeinrichtung" (Kto 0420) sein.
Ich würde also buchen
440,- auf 0420 -> 70xxx (Kreditor)
159,- auf 0420 -> 70xxx
Ist das korrekt?
Beim Anlegen in der Abschreibungsverwaltung beim PC dann Abschreibungs-Typ "Computer, Notebooks" und beim Monitor "Drucker, Bildschirme".
Müsste ich dann die 440,- und 159,- (also brutto) da eintragen beim Anschaffungswert oder muss dort dann erstmal der Betrag -19% eingetragen werden, da ja bei den ganzen GWG Grenzen etc. auch immer der Netto-Wert zählt?
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.