Kauf Gebäude mit Inventar

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Kauf Gebäude mit Inventar, Gebäude mit Inventar
Hallo,
ich muss ins Anlagevermögen eine Immobilie übernehmen
Wie mache ich das am besten

Kaufsumme:

403.500 €
Bodenanteil nach Bodenrichtwerttabelle : 126.620,-€
Gebäudeanteil: 276.880,-€

die Abschreibung über 50 Jahre auf den Gebäudeanteil, der Bodenanteil darf nicht abgeschrieben werden.
wie mache ich das Gebäudeanteil extra Anlagekonto?

weiterhin müssen folgende Dinge berücksichtigt werden:
Notarkosten mit zum Anschaffungswert, das ist mir klar

aber dann,
wohin werden folgende Kosten gebucht:

Ablösebetrag an Bank, die geht dafür aus dem Grundbuch heraus: 7500,-€ ?
Inventar 2300,-€ ?

vielleicht kann mir jemand antworten
danke im Voraus.
saju
Wird das Gebäude zu 100% betrieblich genutzt ? (oder auch z.B vermietet...)

Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
hallo das Gebäude dient der Vermietung, als Renditeobjekt
gruß saju
Hallo,

ok dann zerfällt es nicht in mehrere selbständige Gebäudeteile.
Deine Ausführungen zum Gebäude und Boden sind richtig.

Anschaffungsnebenkosten sind soweit sie beides betreffen zwischen Gebäude und Boden aufzuteilen. z.b Notar

Hm, die 7500,- sind für mich Anschaffungnebenkosten des Grundstücks und müssten somit bei diesem mit aktiviert werden, was natürlich ärgerlich ist, da dieses ja nicht abgeschrieben wird. smile:denk:
Eventuell noch prozentual aus Gebäude verteilen, wie z.B. Notar.

Inventar: Entweder es gehört mit zum Gebäude wenn es fest eingebaut ist, oder es wird mit entsprechender Nutzungsdauer dort
aktiviert wo es halt hingehört z.B Mehrere Bilder in den Fluren etc.

Jetzt würde ich nur noch erwähnen die evtl getrennte Aktivierung von Außenanlagen, Spielplatz etc..
Schwierig wird eher solange kein Neubau, mit welchem Betrag dies zu aktivieren wäre.

Gruß


Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
vielen dank für die fachkundige Antwort, diese hat mir sehr geholfen

lG Saju
Danke, für die Rückmeldung smile:)

(freu mich aber auch über Kritik, weil ich dabei was lernen kann smile:D )

Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Hallo die 7.500 € sind keine Anschaffungsnebenkosten sondern Aufwand. Ich hatte deswegen gerade
eine Diskussion mit unseren Wirtschaftsprüfern.
Gruß Petra
So pauschal kann man das nicht sagen, denn wenn es sich um die Übernahme eines
durch eine Grundschuld abgesicherten Darlehens handelt gehört das mit zu den
Anschaffungskosten.
Beste Grüße
BiBu
Hallo Petra, smile:wink1:

Gabs zu der Erklärung auch eine Begründung in irgendeiner Form ? Weil das Finanzamt will ja eher aktivieren als Aufwand.
Wie könnte das dann die Person denn untermauern, ohne jetzt einen WP an der Hand zu haben, falls es da zu
Fragen kommt.

Gruß

Maik

Zitat
johannisstift schreibt:
Hallo die 7.500 € sind keine Anschaffungsnebenkosten sondern Aufwand. Ich hatte deswegen gerade

eine Diskussion mit unseren Wirtschaftsprüfern.

Gruß Petra
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
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