Werkzeugkosten beim Materialeinkauf

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Werkzeugkosten beim Materialeinkauf
Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und hoffe Ihr / Sie können mir helfen bei meiner Frage smile:wink1:

Wir kaufen Material ein und bekommen hier Werkzeugkosten bzw. Werkzeugzuschüsse in Rechnung gestellt.
Ich habe häufig die Problematik, das die voraussichtliche Nutzungsdauer schwierig zu ermitteln ist.
Gleichzeitig habe ich sehr oft Werkzeugkostenzuschüsse über nur Euro 150,00.
wir sind eifrig dabei, eine Kostenrechnung einzuführen.

Und dies betrifft auch diese Sektor. Wo werden denn die Abschreibungen dieser Werkzeugkosten hinzugerechnet? Ich sehe Sie im Materialeinkauf.

Im Moment trenne ich die Abschreibungen kostenrechnerisch in dem ich diesen eine eigene Kostenstelle gebe.
Da sie ja nicht zu unseren SEK Fertigung gehören.

Oder denke ich falsch smile:denk:
Hallo Marvelgirl,

wenn Ihr bei diesem Lieferanten nicht weiter einkauft, würden euch diese Werkzeuge dann ausgehändigt werden.
Mich interessiert ob Ihr Eigentümer dieser Werkzeuge werdet oder ob hier nur ein Aufwand ersetzt wird und Eigentümer weiterhin der Lieferant bleibt.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ansimi,
vielen Dank für dein Interesse an meiner Frage.

Es gibt beide Möglichkeiten. Entweder zahlen wir einen Zuschuss, oder es ist tatsächlich unser Eigentum.
Die Zuschüsse aktiviere ich im Anlagevermögen als sonstige Rechte. Da ich für die geringen Werte nie eine nachvollziebare Stückzahl bekomme, schreibe ich diese nach Nutzungsdauer ab. Ich weis das dies unter Umständen bei größeren Beträgen zu einem falschen Vermögensausweis führen könnte, aber bei diesen kleinen Beträgen, bekomme ich leider keine genauen Daten seitens des Einkaufs. smile:(

Die Werkzeuge die unser Eigentum darstellen, aktiviere ich und schreibe sie ebenfalls entsprechend der Nutzungsdauer ab. Hier
bekomme ich aber detailliertere Infos bezüglich der ND.

Aber die Frage bleibt halt, wohin kostenrechnerisch mit der Abschreibung?
Hallo,

die Frage kann man nicht pauschal beantworten, da wir den Aufbau deiner Kostenrecghnung nicht kennen.
Es müssen erstmal Kostenarten, Kostenstellen und Träger eingerichtet werden.

Beispiel 3 Hallen Möbelproduktion, das Werkzeug gehört euch und wurde aktiviert im Anlagevermögen, es ist
ein Spezialwerkzeug für Betten und wird dort eingesetzt.

Kostenart: Abschreibung Anlagevermögen

Kostenstelle: Halle 1

Kostenträger: Betten

Sinnvoll wäre es also hier 3 Kostenstellen und vielleicht 5-8 Kostenträger einzurichten.

Kostenarten sind eigentlich so wie die GuV Konten nur ohne betriebsfremde, periodenfremde Kosten etc. die müssen
raus und Anders- und Zusatzkosten rein.


Ich hoffe das hat dir ein wenig geholfen.

Gruß


Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Ja genauso bauen wir auch die Kostenrechnung bei uns auf.
Mein Denkproblem ist hier nur, das es sich um ein Werkzeug handelt, deren Eigentümer wir zum Beispiel sind, der Besitzer aber unser Lieferant zum herstellen unserer RHB.

Denktechnisch ordne ich diese Abschreibung meinem Materialaufwand zu.

Wäre es ein Werkzeug, welches wir in unseren Maschinen einbauen, beziehungsweise benötigen würde ich es abschreibungstechnisch auf SEK Fertigung (Kostenstelle) buchen.

LG
Astrid
Bearbeitet: Marvelgirl - 23.01.2012 18:03:48
Ja, alle Einzelkosten die direkt zuzuordnen sind, fließen ja in die Kalkulationsgruppe Material oder Fertigungslöhne bei der
Produktkalkulation. Also fließen auch die Abschreibungen für das Werkzeug, wie in meinem Beispiel oben mit ein, da
es ja einem Kostenträger zugeordnet wurde.
Meiner Meinung nach ist es ja eigentlich egal, ob es ein Arbeiter von euch oder ein fremder Arbeiter benutzt, solange ihr die Abnutzung zu tragen habt, das heißt bei euch bilanziert wird. (AFA)
SEK können es auch sein, aber Imho nur wenn es nicht immer benutzt wird, sondern z.b. nur für einen speziellen Kundenwunsch wo dieses Werkzeug dann gebraucht wird, damit ihr es schnell dazu kalkulieren könnt.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 23.01.2012 20:16:04
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
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