Folgen von Kredit ohne Zinsen von Familienmitglied

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Folgen von Kredit ohne Zinsen von Familienmitglied
Hallo Community,

folgender Sachverhalt liegt vor:

Ich bin freiberuflich tätig und buche nach EÜR.
Jetzt habe ich mir von meinem Vater einen Kredit geben lassen.
Von diesem Geld habe ich mir ein Kfz gekauft. Dieses Kfz ist nun im Betriebsvermögen und wird abgeschrieben.

Meine Frage ist nun, welche Gestaltungsmöglichkeiten ich für die Kreditkonditionen habe.

1.
Das Geld wird mir zu 0% zur Verfügung gestellt.
Ich habe keine Kosten für Zinsen.
Mein Vater hat keine Einkünfte aus Kapitalerträgen.
Der Sachverhalt dürfte sozusagen gar nicht in der EÜR erscheinen, da dies ja weder Einnahmen noch Ausgaben sind.

2.
Es wird ein Zins vereinbart.
Ich habe Kosten für Zinsen. Dadruch sinkt Gewinn. Dadurch sinkt steuerliche Belastung.
Mein Vater hat Einkünfte aus Kapitalerträgen. Diese muss er in der ESt-Erklärung angeben.
Frage: Werden diese nun pauschal mit 25% oder mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert?
Dies wäre eine Konstellation, die sich lohnen würde, wenn mein Vater seinen Sparerfreibetrag noch nicht mit anderen Erträgen ausgereizt hätte.

Habe ich bei den beiden Szenarios etwas übersehen oder vergessen?
Könntet Ihr bitte Feedback abgeben bzw. weitere Vor und Nachteile der 2 Möglichkeiten aufzeigen.

Vielen Dank schon mal im Voraus.
Guten Morgen PiTu,

eine Gewinnminderung ist für dich natürlich steuerlich positiv.

Ich habe im EStG nachgeschaut.

Der Weg führte zuerst in § 43 EStG und dort wirst du auf § 20 (1) Nr. 7 EStG verwiesen:
Zitat
7.
Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung und der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Kapitalanlage. Erstattungszinsen im Sinne des § 233a der Abgabenordnung sind Erträge im Sinne des Satzes 1;


Das würde ich als Zinsen deuten smile:D
--> 25% Steuersatz

Hilft dir das weiter?

Viele Grüße,
Neele
Viele Grüße
Neele :-)
Das hilft in sofern, dass ich jetzt weiß, dass dann mein Vater die Einkünfte nur zu 25% versteuern müsste. Dies sich also lohnt, wenn mein ESt-Satz darunter liegt. Danke.

Gibt es bei der ersten Variante ein Problem im Sinne von "nicht anerkannt, da Drittvergleich nicht standhält" oder ist dies in dem Fall egal.
Hi,

ich hab noch ein wenig das EStG durchforstet. smile:klatschen:

Wirf doch mal bitte einen Blick in §32d EStG.
Dort ist dieseSituation näher erläutert. In dem Fall familiärer Abhängigkeit wird doch nicht der 25%ige Steuersatz angewendet.

Verwirrend... smile:o
Viele Grüße
Neele :-)
Ja ... verwirrend ... ich tendiere eh zu Variante 1, da die Ersparniss sowieso nicht so groß ist ...

Kann mir bei Variante 1 etwas widerfahren? Im Sinne von Drittvergleich / Anerkennung durch das Finanzamt? Oder ist der Sachverhalt des Geld leihens überhaupt nicht relevant für EÜR. Ich meine jetzt den reinen Geldfluss ohne die evtl. Zinsen.
Hallo,

in solchen Fällen würde ich einen Steuerberater befragen. Der kann dir mit Sicherheit eine verbindliche Auskunft geben.

Es würde mich freuen, wenn du dann evtl. eine Lösung hier mit angeben würdest.

Gruß Reaper
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