Nach neuesten Urteilssprüchen sind nun Tierschutzorganisationen "gewerbetreibend" Dies wurde per Gerichtsurteil im Sept.11 beschlossen.
Der Fall gestaltet sich nun so:
Nach mehreren Rückfragen bei Finanzamt und Gewerbeamt, und uns keiner so richtig Auskunft erteilen konnte bezlg. Steuerlicher Handhabung, haben wir (ich und ein paar Freundinnen) Hunde aus einer ausländischen Tötungssation in Deutschland vermittelt - Es wurde eine Schutzgebühr verlangt und die Kosten damit im Ausland gedeckt und weitere Gelder dorthin überwiesen damit die Leute Futter kaufen können. Im Tierschutz verdient niemand. Das war im Mai 2011. Nun wurde durch ein Gerichtsurteil beschlossen, das auch Tierschutzorgas/Vereine "gewerbetreibende" im Sinne des Tierschutzgesetzes sind und ein Gewerbe angemeldet werden muss. Dies erfolgte zum 1.10.11, privat auf eine Person - da kein Verein etc. vorhanden war bzw. ist. Die Tiere hätten sonst nicht ausreisen dürfen und wären dem sicheren Tode geweiht. Nun wurde ein nicht eingetragener Verein gegründet, auf den das Gewerbe umgemeldet werden soll. In diesem Einen Monat fielen um die 3000 € Schutzgebühren an. Was hat dies für Auswirkungen auf die Einkommensteuer? Wird das bei der Privatperson nun versteuert, wie wird hier die jährliche Einnahme berechnet? Das Gewerbe für die Privatperson bestand 1 Monat. Muss diese versteuert werden? Was soll mit den Einnahmen in der Zeit vom Mai-September gemacht werden, hier wurde noch kein angemeldetes Gewerbe betrieben.
DANKE für Tips
Der Fall gestaltet sich nun so:
Nach mehreren Rückfragen bei Finanzamt und Gewerbeamt, und uns keiner so richtig Auskunft erteilen konnte bezlg. Steuerlicher Handhabung, haben wir (ich und ein paar Freundinnen) Hunde aus einer ausländischen Tötungssation in Deutschland vermittelt - Es wurde eine Schutzgebühr verlangt und die Kosten damit im Ausland gedeckt und weitere Gelder dorthin überwiesen damit die Leute Futter kaufen können. Im Tierschutz verdient niemand. Das war im Mai 2011. Nun wurde durch ein Gerichtsurteil beschlossen, das auch Tierschutzorgas/Vereine "gewerbetreibende" im Sinne des Tierschutzgesetzes sind und ein Gewerbe angemeldet werden muss. Dies erfolgte zum 1.10.11, privat auf eine Person - da kein Verein etc. vorhanden war bzw. ist. Die Tiere hätten sonst nicht ausreisen dürfen und wären dem sicheren Tode geweiht. Nun wurde ein nicht eingetragener Verein gegründet, auf den das Gewerbe umgemeldet werden soll. In diesem Einen Monat fielen um die 3000 € Schutzgebühren an. Was hat dies für Auswirkungen auf die Einkommensteuer? Wird das bei der Privatperson nun versteuert, wie wird hier die jährliche Einnahme berechnet? Das Gewerbe für die Privatperson bestand 1 Monat. Muss diese versteuert werden? Was soll mit den Einnahmen in der Zeit vom Mai-September gemacht werden, hier wurde noch kein angemeldetes Gewerbe betrieben.
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Bearbeitet:
Dagobert - 28.10.2011 15:15:39

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