monatliche Vor- / Umsatzsteuer buchen

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[ geschlossen ] monatliche Vor- / Umsatzsteuer buchen, richtige Buchung
hallo,

ich habe ein kleinen Blackout bezüglich der Buchungen.

Ich mache die einfache Buchführung.

Angenommen:

Im März (neugründung) fallen viel Ausgaben an, aber keine einnahmen, Ust-Voranmeldung wird zum 10. Mai gemacht (da Dauerfristverlängerung) und man erhält 20 eur vom FA wieder.
April: 30 eur vorsteuer und 0 Eur Umsatzsteuer >> 30 eur gibts im Juni vom FA.

Muss ich diese erstattung dann im jeweils gezahlten Monat irgendwo einbuchen?

Ich dachte nämlich das ganze verrechnungsgedöns macht man mit der jahressteuererklärung und man behandelt jeden Monat "extra", also ohne das man Erstattungen / Zahlungen an/vom FA betrachtet.

Bitte um Hilfe smile:cry:
Hallo schokomilchbar,

nur um sicher zu gehen, es handelt sich um ein Einzelunternehmen (keine Gesellschaftsform) und ihr erstellt eine EÜR?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
ja genau smile:D
Nun dann buchst du immer nur, wenn auch Geld geflossen ist, nicht vorher. Bei der EÜR gehören die Ust./Vst/Vorauszahl. mit zu den Einnahmen/Ausgaben in steuerrechtl. Sicht.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hi Andreas smile:wink1:

dazu habe ich noch eine Frage. Zahle ich Ust. nutze ich dafür das Konto 1780 und buche den Betrag als Ausgabe.

Erhalte ich Ust vom FA zurück, nutze ich ebenfalls dieses Konto 1780, buch dann allerdings den Betrag als Einnahme.

Ist das so in Ordnung oder muss man, wenn das entsprechende Buchhaltungsprogramm kein seperates Konto für die Ust. Erstattungen anbietet, selber solch ein Ust.Erstattungskonto einrichten und die Beträge entsprechend auf dieses Konto buchen?
Eine getrennte Kontierung ist nicht notwendig, bringt aber für den Einzelnen mehr Überblick über die Zahlungsströme des FA.
Gruß togi
Bearbeitet: togi - 25.01.2011 15:21:47
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