VSt-Abzug und arbeitszimmer

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VSt-Abzug und arbeitszimmer, anteilie Betriebskosten Arbeitszimmer VSt-Abzug?
hallo, smile:wink1:

wenn ein freiberuflicher Unternehmer sein Gewerbe aus seiner Mietwohnung heraus betreibt, kann er die anteiligen Kosten als Betriebsausgabe geltend machen. Zahlung erfolgt vom privaten Bankkonto aus.

Frage1
kann ich gleich die rechnerisch nach m²-Anteil ermittelten Beträge für Bürofläche in der Buchhaltung ausweisen z.B. für eine 132 m² Wohnung mit darin enthaltenen 27 m² Bürofläche 27/132 stel der Gesamtkosten oder muss ich erst die Gesamtkosten einbuchen, so wie auf den Kontoauszug ausgewiesen und dann den beruflichen Anteil der Kosten gegenrechnen. Aber wie sollte dann die Buchung lauten. smile:?:
Kann VSt-Abzugsbetrag ebenso anteilig ermittelt werden?

Frage 2
Was geschieht mit den Kontoführungsgebühren. Sind sie überhaupt zu berücksichtigen, da Privatkonto oder kann pauschaler Kostensatz in Abzug gebracht werden wenn ja in welcher Höhe? smile:read:
Hallo,

Das Thema ist wohl nicht ganz einfach.

Zuerst solltest du imho erst einmal feststellen, ob du ein beschränkt abzugsfähiges oder unbeschränkt abzugsfähiges
Arbeitszimmer vorliegt.

Weiterhin solltest du wissen, das du die Möbel/Ausstattung nicht zum Arbeitszimmer zãhlen, sondern diese
gehören dann zu 100% zum Betriebsvermögen.

Zum AZ gehört AFA, Strom, Gebäudereparaturen etc.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 30.10.2011 07:42:05
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Hallo allerseits,

Vorsteuer fällt bei einer Mietwohnung nicht an. Die Vermietung ist zwingend steuerfrei.

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit lassen die Finanzämter beim Gehaltskonto einen pauschalen Abzug von 15 Euro Kontoführungsgebühren als Werbungskosten zu. Als Gewerbetreibender würde ich es analog versuchen.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 01.11.2011 13:30:50
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