mein Name ist David und bin in der Produktionsentwicklung tätig.
Meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:
In unserer Produktion fällt Ausschuss an, welcher anschließend aufbereitet und wieder in den Produktionsprozess eingeführt wird. Dieser Ausschussanteil wird in der Kalkulation der Herstellkosten auch berücksichtigt. Unter der Annahme, dass kein qualitativer Verlust entsteht, welcher Wert ist für den Ausschuss anzusetzen?
Mein Ansatz ist, dass der jeweilige Marktpreis anzusetzen ist bzw. der Einkaufspreis der am Markt für Ausschuss der gleichen Art / Güte bezahlt werden müsste (Herstellkosten > Marktpreis).
Ich freue mich über euer Feedback !
Vielen Dank im Voraus und Grüße
David