folgendes Beispiel:
Für einen Kunden habe ich etliche Computerteile bestellt.
Um mir selbst die Transportkosten zu ersparen, lege ich bei solchen Bestellungen meist eigene bzw. für die Betrieblich genutzten Computer weitere Hardwarekomponenten bei.
Hier jetzt erstmal die Zwischenfrage.
Bisher buche ich das immer auf 2 Konten.
Einmal "Wareneingang 19%Vorsteuer". Natürlich nur das, was dem Kunden gehört.
Die Positionen, die in die Firma gesteckt werden kommen natürlich in ein anderes Konto. (Abhängig davon, was erworben wurde).
Frage 1: Ist diese Splittung denn vom FA so vorgesehen bzw. ist mein Buchungsweg korrekt?
Frage 2:
Gehen wir doch mal davon aus, das ich im obrigen Beispiel eine neue Festplatte mit reingepackt habe.
Diese kostet über 150 Euro und kommt somit in den GWG-Pool.
Heute habe ich eher zufällig gelesen, das Artikel, di in den GWG-Pool kommen "eigenständig Nutzbar" sein müssen. Eine Festplatte allein ist aber nicht eigenständig nutzbar.
Somit hab ich einmal:
> 150 Euro = GWG Pool
nicht stelbständig Nutzbar = NICHT GWG Pool.
Oder bringe ich hier komplett was durcheinander ?