Hallo zusammen,
habe bei der Buchhaltung ein Problem, bin auf der Suche nach einer Lösung über dieses Forum gestolpert und nun formuliere ich hier mal meinen ersten Beitrag:
Wir, ein kleiner Eigenverlag (GbR, zwei Personen, Betriebsvermögensvergleich) haben gemeinsam mit zwei weiteren Personen (Texter, Grafiker) ein neues Buch erstellt. Die beiden Personen sind nicht Teil der GbR oder hier angestellt.
Die "Bezahlung" der beiden Helfer (Texter und Grafiker) wurde vorab so vereinbart, das diese einen prozentualen Anteil an den Buchverkäufen erhalten, quartalsweise auszahlbar.
Der Texter ist selbstständig, also angemeldetes Gewerbe.
Der Grafiker ist Angestellter, also für uns eine Privatperson.
Die Auszahlung der Tantiemen soll durch uns (GbR) über eine (Abrechnungs-)Gutschrift erfolgen.
1. Wie macht man dies am besten, besonders in Bezug auf die verschiedenen Situationen der Empfänger (Gewerbe / Privat)?
2. Ist die USt in beiden Fällen auszuweisen? Oder nur beim gerwerblichen Empfänger?
3. Wie verbucht man so eine Gutschrift? Genau so wie eine Eingangsrechnung?
Viele Grüsse aus Stuttgart,
Joe
habe bei der Buchhaltung ein Problem, bin auf der Suche nach einer Lösung über dieses Forum gestolpert und nun formuliere ich hier mal meinen ersten Beitrag:
Wir, ein kleiner Eigenverlag (GbR, zwei Personen, Betriebsvermögensvergleich) haben gemeinsam mit zwei weiteren Personen (Texter, Grafiker) ein neues Buch erstellt. Die beiden Personen sind nicht Teil der GbR oder hier angestellt.
Die "Bezahlung" der beiden Helfer (Texter und Grafiker) wurde vorab so vereinbart, das diese einen prozentualen Anteil an den Buchverkäufen erhalten, quartalsweise auszahlbar.
Der Texter ist selbstständig, also angemeldetes Gewerbe.
Der Grafiker ist Angestellter, also für uns eine Privatperson.
Die Auszahlung der Tantiemen soll durch uns (GbR) über eine (Abrechnungs-)Gutschrift erfolgen.
1. Wie macht man dies am besten, besonders in Bezug auf die verschiedenen Situationen der Empfänger (Gewerbe / Privat)?
2. Ist die USt in beiden Fällen auszuweisen? Oder nur beim gerwerblichen Empfänger?
3. Wie verbucht man so eine Gutschrift? Genau so wie eine Eingangsrechnung?
Viele Grüsse aus Stuttgart,
Joe

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