Rechnungsdatum 2011 verbuchen in 2012?

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Rechnungsdatum 2011 verbuchen in 2012?
hallo zusammen,
ich habe aktuell ein kleines problem-vielleicht kann mir ja jemand helfen,

wir haben bei externen lieferanten Waren gekauftin 2011 und auch in 2011 die rechnung erhalten.
Diese waren sollen allerdings erst in 2012 an unseren kunden ausgeliefert werden und werden auch erst jetzt ins system (lager)eingebucht,da die waren ja direkt vom händler an den kunden gesendet werden.

nun habe ich wohl in der ganzen vorweihnachtsstresszeit vergessen die originalechnungen in die buchhaltung zu geben.

müssten die rechnungen in 2011 noch eingebucht werden oder reicht das auch in 2012 wenn dort eh erst die leistung erbracht wird und auch unsere rechnung geschrieben wird?

dankeschön,grüße janina
Hallo,

m.E. ist der Lieferzeitpunkt maßgeblich, daher also erst in 2012.

Gruß, Buchi
hallo buchi,

danke für die antwort-das dachte ich nämlich auch.
aber ein kollege meinte nun, dass das nicht stimmen würde,weil so der jahresabschluss nicht stimmen würde?
also das am Jahresabschluss ausgaben eben fehlen (die waren haben einen wert von knapp 6000 .-)

kann das stimmen?
und was mich noch etwas verunsichert, die rechnung ist ja aus dezember wenn die erst im januar verbucht wird ist das doch etwas "problematisch" weil dann der vormonat nicht korrekt ist oder?


sorry für die doofe ausdrucksweise aber rechnungswesen war noch nie meine stärke smile:)
Zitat
sorry für die doofe ausdrucksweise aber rechnungswesen war noch nie meine stärke smile:)


Macht nichts, meine ist es auch nicht smile:wink1:

Zu deiner Frage:

Es hat sich doch noch kein Erfolg realsiert. Der Kauf gilt buchhalterisch als schwebendes Geschäft und erzeugt keinen Handlungsbedarf in der Buchhaltung. Mit dem Erhalt der Rechnung hat sich auch noch kein Ertrag/ Aufwand realsiert. Ihr habt halt einfach nur eine vorweggenommene rechnung erhalten.
Wie bibu schon schrieb ist der leistungszeitpunkt entscheidend. Hättet ihr bereits bezahlt, hättet ihr eure Leistung erbracht und du müsstest im Jahresabschluss einen ARAP einbuchen, da die Zahlung einen Aufwand des Folgejahres betrifft.


MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 10.01.2012 15:09:10
hi aza,

danke für die antwort smile:)

kurze frage ; was ist eine ARAP?


Gut das heißt, die rechnungen können ohne probleme im jahresabschluss erst jetzt eingebucht werden, auch wenn rechnungsdatum der dezember im letzen jahr war.

Dann bin ich beruhigt hab da ewig hin und hergerätselt undhabe schon damit gerechnet dass unsere buchhalterin mir den kopf abreisst smile:o smile8)

falsch wäre es demzufolge nur gewesen wenn ich : a) eine rechnung an den kunden geschickt hätte oder b ) die ware eingebucht wäre aber ohne er in der buchhaltung, richtig?


danke schonmal smile:)
Ein ARAP ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Das Gegenstück ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP).
Ein PRAP müsstest du bilden, wenn euer Kunde bereits das Entgelt an euch in 2011 gezahlt hätte. Dann hättet ihr nämliche eine Zahlung erhalten die erst Ertrag in 2012 wird.

Rechnungsabgrenzungsposten dienen also allein dafür Aufwand und Erträge der Periode zuzuordnen in die sie gehören. Da Aufwand und Erträge aber nur durch LEISTUNGEN entstehen, gehören sie zwangsläufig in die Periode in der die Leistung erbracht wird. Und das ist bei euch eben erst in 2012, denn da wird geliefert (= Leistung erbracht.
Die Lieferung eures Lieferanten an euch führt zu einem Werteverzehr (= Aufwand). Eure Lieferung an euren Kunden führt zu einem Wertezuwachs (=Ertrag). Da ihr sicherlich mehr von eurem Kunden verlangt, als ihr bezahlt habt, wird in der GuV eine Überschuss der Erträge über die Aufwendungen entstehen. Das ist dann euer Gewinn.
Das euer Lieferant direkt an euren Kunden liefert, ändert nichts an der soeben dargestellten Konstellation. Das ist nur ein verkürzter Lieferweg. In der Umsatzsteuer bezeichnet man solche Geschäfte als Dreiecksgeschäft.

zu deiner Frage a)

Aus ertragssteuerlicher Sicht hättest du die Rechnung an euren Kunden rausschicken können. Allerdings wäre das überflüssig. Ihr hättet dann ebenfalls einfach nur einen Beleg der leistung vorweggenommen.
Allerdings hättest du umsatzsteuerlich behauptet, eine Leistung erbracht zu haben, obwohl du das nie gemacht hast. Das genügt der Finanzverwaltung aber bereits, um von einer enstanden Umsatzsteuer auszugehen. Sie wird verlangen das ihr die Umsatzsteuer abführt. Und dafür würde dir deine Buchhalterin zu recht den Kopf abreissen smile;) .

zu deiner Frage b)

Die verstehe ich nicht. Was meinst du damit ?

Aza
Hallo Zusammen,

kleine Anmerkung: die oben beschriebenen Handlungsweise findet nur Anwendung, wenn in 2011 keine Zahlungen geleistet wurden.
Ansonsten wie von Aza beschrieben einen RAP, allerdings je nach Rechnungsstellung kann die Vorrauzahlung auch ein VG/Fdg. sein, der unterm Konto "geleistete Anzahlungen" ausgewiesen wird.

Der RAP ist bei mir meist nur die erste Wahl, wenn ich eine Rechnung aufteilen muss.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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