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| Wenn ich den Tisch nicht an einen anderen Unternehmer verkaufen würde, sondern an eine Privatperson, müsste diese ja auch MwSt. zahlen. Als Privatperson bekommt sie diese dann ja auch nicht wieder. Also würder Vater Staat ja dadurch 2 mal MwSt. bekommen. |
Du veränderst den Sachverhalt. Zunächst gehst du davon aus, dass ein Unternehmer dein Käufer ist. Deine Erklärung im zweiten Post basiert aber auf der Ausgangssituation, dass der Verkauf an eine Privatperson erfolgt. Das geht so nicht ! Verschiedene Sachverhalte führen oftmals zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Meiner Antwort liegt die Annahme zu Grunde, dass du als Unternehmer einen deinem Unternehmen zugeordnet Tisch an einen anderen Unternehmer verkaufst.
Für viel problematischer halte ich aber, dass dir offensichtlich entweder das System der Umsatzsteuer nicht klar ist oder du einem Denkfehler unterliegst.
Mit Umsatzsteuer soll allein der Endverbraucher belastet werden. Unternehmer verwenden aber Gegenstände um mit ihnen Mehrwerte zu schaffen, die ihrerseits z.B. bei Weiterverkauf (zusätzlich) der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Solange also ein Unternehmer mit dem Gegenstand etwas tut was zu
steuerbaren Umsätzen führt, verbraucht er den Gegenstand nicht und er verbleibt automatisch im Umsatzsteuersystem. Daher gilt er in diesem Falle
nicht als Endverbraucher.
Da du i.d.R. aber beim Erwerb selbst mit Umsatzsteuer belastet wurdest -also behandelt wirst wie ein Endverbraucher- darfst unter den Voraussetzungen des § 15 UStG die bezahlte und von deinem Lieferanten abgeführte Steuer vom Finanzamt zurückfordern. Die vom Finanzamt forderbare Erstattung bezeichnet man als Vorsteuer. Du bist also mit der Umsatzsteuer nicht belastet. Die Umsatzsteuer die auf den Mehrwert entfällt vereinnahmst du von deinem Kunden und führst sie letztlich nur ab. Damit bist du also auch nicht belastet.
Der Geldbetrag bezogen auf die Ust den du real einnimmst ist zu keinem Zeitpunkt dein Geld ! Viele Unternehmer vergessen das gern. Sie sehen nur das Geld reinkommt und ein Teil davon an den Staat wieder raus geht. Ohne die USt hättest du diese Geldmenge aber niemals erhalten !
Jetzt wirst du dich fragen warum ich das hier überhaupt schreibe; das ist dir ja alles bekannt. Ganz einfach, weil du schreibst :
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| Also würder Vater Staat ja dadurch 2 mal MwSt. bekommen. Beim ersten Kauf der Person, von der ich den Tisch habe und dann wieder wenn ich ihn verkaufe. |
Diese Aussage ist falsch.
Eine Privatperson führt im Regelfall keine steuerbaren Umsätze aus, da ihr bereits die Unternehmereigenschaft fehlt. Da sie keine steuerbaren Umsätze ausführt, spielen sich alle Vorgänge/Geschäfte einer Privatperson außerhalb des oben beschriebenen Umsatzsteuersystems ab. Er vereinnahmt also i.d.R. keine USt und führt keine ab. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen. So muss die Privatperson die Umsatzsteuer abführen wenn er eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erstellt. Damit katapultiert er sich -unnötigerweise- selbst in das Umsatzsteuersystem.
Ein anderes Beispiel dafür das ein Privater die Umsatzsteuer abzuführen hat, ist der Wechsel der Steuerschuldnerschaft ( §13b UStG). Hier ist er belastet mit der gezahlten USt und muss diese auch noch selbst an das Finanzamt abführen.
Nach alledem sollte klar sein, das in deinem an den Verkäufer gezahlten Kaufpreis kein Cent Umsatzsteuer gesteckt hat. Folglich hat Vater Staat auch keine Umsatzsteuer erhalten, denn es entstand ja keine Umsatzsteuer die geschuldet werden könnte. Wenn aber keine Umsatzsteuer anfällt, kann auch keine Vorsteuer anfallen. Das findest du auch ausdrücklich im § 15 (1) Nr, 1 UStG:
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(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. |
Was den Verkauf des Tisches an eine Privatperson und die damit möglicherweise auftretende Frage der Differenzbesteuerung betrifft, verweise ich Gustavs Beitrag und auf den
aktuellen Umsatzsteueranwendungserlass
Dort findest du unter Abschnitt "25a.1. Differenzbesteuerung" alles was dazu relevant ist.
MfG
aza