Moin Leute,
also ich habe vorhin die Suchfunktion benutzt aber leider konnte ich keine zufriedenstellende Antworten finden
.
Ich beschäftige mich gerade mit den Aktivierungsverboten. Die sind ja i §248 geregelt. Der erste Absatz ist mir klar, ist ja auch nicht schwer zu verstehen ;D. Aber bei dem 2ten frage ich mich was die unter " oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens." genau verstehen. Anhand welcher Kriterien kann man "vergleichbare" abgrenzen ?
Danke schonmal für die Hilfe.
Lg. Michi
also ich habe vorhin die Suchfunktion benutzt aber leider konnte ich keine zufriedenstellende Antworten finden
Ich beschäftige mich gerade mit den Aktivierungsverboten. Die sind ja i §248 geregelt. Der erste Absatz ist mir klar, ist ja auch nicht schwer zu verstehen ;D. Aber bei dem 2ten frage ich mich was die unter " oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens." genau verstehen. Anhand welcher Kriterien kann man "vergleichbare" abgrenzen ?
Danke schonmal für die Hilfe.
Lg. Michi

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