Auwirkungen von Rechnungsabgrenzungen auf Schlussbilanz und GuV

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Auwirkungen von Rechnungsabgrenzungen auf Schlussbilanz und GuV
Hey Leute,

ich lerne gerade ein bisschen für meine Bilanzierungsprüfung und stelle mir folgende Frage:

Wie wirkt sich die passive/aktive Rechnungsabgrenzung, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen auf meine GuV und meine Schlussbilanz im alten Jahr aus?

Bei passiver Rechnungsabgrenzung z.B., wo wir die Einnahme im alten Jahr, den Ertrag aber erst im neuen Jahr haben, würde ich sagen, dass unsere GuV im alten Jahr weniger wird und die Schlussbilanz auch sinkt, oder bin ich da falsch?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Liebe Grüße
Hallo ThoWi,

bei sowas kann man sich sowas am besten aufmalen (eine Bilanz aus einer Buchung bilden)

Buchung: 1000 Aufwand an 1000 passiven RAP

somit:

Aktivseite vorher 0
keine Buchung spricht die Aktivseite an somit weiter 0

Passivseite vorher 0
EK -1000 (Gewinn vorher 0 durch den zusätzl. Aufwand nun Gewinn -1000)
RAP 1000 (durch unsere Buchung oben)
-------------------
Passivseite danach 0 smile;)


GUV vorher 0
Aufwand -1000
------------------------
GUV nacher -1000
===============

somit bleibt die Bilanzsumme wie gehabt und der Gewinn wird gesenkt.


Versuch es mal mit einem aktiven RAP erzeugt ganz andere Ergebnisse.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hey Andreas,

erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.

bei ARA müsste das ganze dann so aussehen:

Buchung: 1000 ARAP an 1000 Aufwand

Gewinn nimmt um 1000 zu, also steigt unser GuV bzw. unser Gewinn.

Aber wie ist das mit der Bilanzsumme? EK wird um 1000 größer, aber was ist mit dem RAP-Posten? Nimmt der um 1000 ab? Dann müsste die Bilanzsumme ja wieder gleich bleiben.

Und wie ist das bei sonstigen Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten. Haben die Auswirkungen auf die Bilanzsumme? Zu GuV würde ich sagen, das bei sonstigen Forderungen unser GuV im alten Jahr steigt, bei sonstigen Verbindlichkeiten sinkt. Bin ich da richtig?

Und wie ist das bei Rüstellungen? Dort müsste doch dann die Bilanzsumme auch gleich bleiben, da der Rückstellungsposten aufder Pasivseite zunimmt und das Eigenkapital auf der Passivseite um den selben Betrag abnimmt. Und der Gewinn bzw. die GuV müsste sinken, oder?

Sorry, falls die Fragen etwas dämlich sind, aber in Rechnungswesen bin ich leider noch kein Ass, ist auch nur ein Nebenfach bei mir, Buchungen etc. muss ich gar nicht im Detail wissen, nur die Auswirkungen smile;-)

Liebe Grüße
Thomas
Upps, hier läuft was schief,
was auch meine Schuld ist.
Ein RAP wird für Ausgaben bzw. Einnahmen gebildet die nicht das WJ betreffen, hab somit meine Aufstellung nochmal neu und geändert hier drunter dargestellt. (Irgendwie hab ich mehr an RS als an einen RAP gedacht)


Buchung: 1000 Erlöse an 1000 passiven RAP

somit:

Aktivseite vorher 0
keine Buchung spricht die Aktivseite an somit weiter 0

Passivseite vorher 0
EK -1000 (Gewinn vorher 0 durch den zusätzl. Aufwand nun Gewinn -1000)
RAP 1000 (durch unsere Buchung oben)
-------------------
Passivseite danach 0 smile;)


GUV vorher 0
Erlöse -1000
------------------------
GUV nacher -1000
===============

Dies geht auch direkt ohne über die GUV zu gehen z.B. 1000 Bank an passiven RAP
wie sieht dies aus? Versuch es mal, alles andere erstmal ausblenden, sorry hab irgendwie neben mir gestanden.
Bearbeitet: Ansimi - 06.01.2012 14:30:50
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Also mal ganz ehrlich, ich muss das gar nicht so genau wissen, ist wenn dann ne 3 Punkte Aufgabe in der Klausur und ich muss einfach nur 1 Satz über die Asuwirkungen der einzelnen Fälle auf Schlussbilanz und GuV schrteiben, von daher mach ich mir um den Rest gar keine Gedanken smile:-)...

Also es wäre nett, wenn du mir das einfach beantworten könntest, alles andere werde ich eh nicht lernen, da es zu viel Zeit in Anspruch nimmt und so nicht dran kommt. Muss die Klausur einfach nur bestehen ohne das ganze zu verstehen smile;-)
Aha, nun gut

obwohl nicht so einfach, immer davon abhängig was davor gebucht war.

aktiver RAP:
1.) direkt von Bank eingebucht = A =0; P=0; GUV = 0
2.) von der GUV zurückgebucht= A = erhöht; P= erhöht; GUV= erhöht

passiver RAP:
1.) direkt von Bank eingebucht = A =erhöht; P=erhöht; GUV = 0
2.) von der GUV zurückgebucht= A = 0; P= 0; GUV= niedriger

wenns hilft?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
sorry, versteh ich immer noch nicht so ganz

heisst also:

Aktive RAP:
Bilanzsumme bleibt gleich
GUV nimmt zu

Passive Rap:
Bilanzsumme steigt????
GUV nimmt ab

Sorry, du sprichst noch ein bisschen in Rätseln für mich smile;-)

Und was ist mit sonstigen Forderungen, sonstigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen? Was haben die für Auswirkungen?

Danke smile;-)
Hallo Thowi,

tja, das ist das Problem. Einfach pauschal was zu äußern ohne die genaue Aufgabenstellung zu kennen ist schwierig.
Das Ergebnis ist je nach dem, so wie ich es oben geschrieben habe.

Wenn man sowas sicher beantworten will muss man einmal versuchen es zu verstehen, dann lösen sich alle Probleme von alleine, ebenfalls deine Fragen bezgl. der Vbk. RS, Fdg. usw.

Eine vorgefertige Antwort ohne Aufgabenstellung ist problematisch und auch fehlerbehaftet oder wie von mir versucht zu umfangreich. smile:(


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Also ehrlich gesagt, die Frage in einer alten Klausur lautete einfach nur:

"Wie wirken sich passive Rechnugsabgrenzungen auf die GuV und die Schlussbilanz des alten Jahres aus?"

Das GuV sinken muss, leuchtet mir auch soweit ein, da wir die Einnahme, die wir im alten Jahr bekommen haben eigentlich in das neue Jahr zählen muss und deshalb im alten Jahr abgezogen werden muss. Folgerichtig steigt die GuV bei der ARAP, da Zahlungen von uns eigentlich das neue Jahr betreffen und deshalb dem alten Jahr "gutgeschrieben" werden müssen.

Nur wie sich das ganze halt auf die Bilanz auswirkt, ist mir noch nicht wirklich klar.
Okay, wenn wir davon ausgehen das der RAP im Zuge von Jahresabschlussbuchungen gebildet wird und die Buchungen vorher als Aufwnd/Erlös behandelt wurden, dann

Aktiver RAP:
Aktivseite = erhöht sich
Passivseite = erhöht sicch
GUV erhöt sich

passiver RAP
Aktivseite = keine Änderung
Passivseite = keine Änderung
GUV = sinkt


mehr kann ich nicht dazu sagen und diese Auswirkungen gelten auch nur wenn wie oben von mir beschrieben dies im Zuge von Abschlussbuchungen vorgenommen wird.
Werden der RAP direkt gebildet sind die Auswirkungen relativ zur Ausgangssituation der Bilanz betrachtet anders,das Gesamtergebnis zum Schluss ist natürlich immer das selbe.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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