Bilanzänderungen bei Begleichung von Rechnung

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Bilanzänderungen bei Begleichung von Rechnung
Hallo,

ich büffel gerade Rechnungswesen und habe hier eine Posten, mit dem ich nicht zurecht komme. Es gaht darum zu definieren wie sich ein Posten auf die Bilanz auswirk d.h. Aktiv-/Passivtausch, erfolgswirksam/erfolgsneutral, Bilanzverlängerung oder Bilanzverkürzung.

Der Posten:

Bezahlung der betrieblichen Stromrechnung durch Banküberwiesung (bei Bankschuld)

kann jemand helfen?
Hallo,

geb mal etwas Hilfe.

Bank = Aktivkonto
Stromkonto = GUV = Passivkonto

Was wird mehr, was wird weniger und wird ein GUV Konto angesprochen? ;)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Achso, ja das stimmt

Bank = Aktivkonto
Stromrechnung = EK (also Eigenkapital über GuV)

Gruß
Hallo leviathan,

wenn du einen Lösungsvorschlag hast, poste den mal bitte und schreibe bitte deinen dazugehörigen Gedankengang auf. Dann erkennt man besser wo dein Problem liegt, wenn die Lösung falsch sein sollte

Meine Azubis, den ich Nachhilfe gebe, müssen mir das auch immer in Worten erklären. Keiner von denen hat das mehr als 8 mal machen müssen, dann hatten sie das Prinzip drauf  :)  Versprochen !

MfG

Aza
OK, also mein Gedanke war:

Das EK wird weniger weil das Stromkonto ja über GuV -> EK.
Das Bankkonto wird belastet also auch weniger.

Ingesamt: Bilanzverkürzung, erfolgswirksam

Wobei ich die Lösung bekomme habe und diese lautet:
Bilanzverkürzung + Passivtausch, erfolgswirksam

Das verstehe ich nicht.
Bilanzverkürzung = OK
erfolgswirksam = Ok

Passivtausch = falsch

Keine Ahnung wer diese Lösung erstellt hat, das passt aber nicht.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Gedanklich solltest du die Auswirkung von Geschäftsvorfällen danach trennen, ob sie Änderungen in der Bilanz bewirken und erst in einem zweiten Schritt, ob diese Geschäftsvorfalle Auswirkungen auf den Gewinn haben.

a) Geschäftsvorfälle die das BV lediglich umschichten

Bei dieser Fallgruppe werden ausschließlich Bestandkonten angesprochen. Dabei muss dir nur die Buchungsregel klar sein.

im Soll werden gebucht:

Zugänge auf einem aktiven Bestandskonto
Abgänge von einem passiven Bestandskonto

im Haben werden gebucht:

Abgänge von einem aktiven Bestandskonto
Zugänge auf einem passiven Bestandskonto

Durch die doppelte Buchführung werden automatisch zwei Konten bebucht

akt. Bestandskonto an akt. Bestandskonto

Dies führt zur Mehrung eines akt. Bestandskonto und zugleich zu einer Minderung eines anderen akt. Bestandskonto. Es findet also lediglich eine Umschichtung des BV statt. Da diese Umschichtung ausschliesslich die Aktivseite betrifft spricht man von einem Aktivtausch

pass. Bestandskonto an pass. Bestandskonto

Dies führt zur Mehrung eines pass. Bestandskonto und zugleich zu einer Minderung eines anderen pass. Bestandskonto. Es findet also lediglich eine Umschichtung der Schulden statt. Da diese Umschichtung ausschliesslich die Passivseite betrifft spricht man von einem Passivtausch.

akt. Bestandskonto an pass. Bestandskonto

Dies führt zur Mehrung eines akt. Bestandskonto und zugleich zu einer Mehrung eines pass. Bestandskontos. Es findet eine Umschichtung zwischen der Aktivseite und der Passivseite statt. Das bezeichnet man als Aktiv-Passiv-Tausch.
Sowohl die Aktivseite als auch die Passivseite erhöhen sich. Beide Seiten sind ausgeglichen, aber größer geworden. Es handelt sich also, um eine Bilanzverlängerung.

pass. Bestandskonto an akt. Bestandskonto

Dies führt zur Minderung eines akt. Bestandskonto und zugleich zu einer Minderung eines pass. Bestandskontos. Es findet eine Umschichtung zwischen der Aktivseite und der Passivseite statt. Das bezeichnet man als Aktiv-Passiv-Tausch.
Sowohl die Aktivseite als auch die Passivseite verringern sich. Beide Seiten sind ausgeglichen, aber kleiner geworden. Es handelt sich also, um eine Bilanzverkürzung.

Diese Übersicht findest du natürlich in jedem Lehrbuch. Wichtig ist jedoch das man dabei folgendes erkennt:

1. Die Begriffe Aktivtausch, Passivtausch und Aktiv/Passivtausch, beschreiben ausschließlich Veränderungen in den Bilanzpositionen, also Änderungen des Vermögens (Aktivseite) und Schulden (Passivseite). Oder anders ausgedrückt; sie beschreiben lediglich die Veränderungen in der Zusammensetzung des BV.

2. Da ein Geschäftsvorfall nur dann ergebniswirksam sein kann, wenn sich durch ihn das Kapital ändert, dieses aber nichts anderes ist als die Differenz aus Vermögen und Schulden, sollte klar sein, dass reine Umschichtungen innerhalb der Bilanzpostionen niemals eine Gewinnauswirkung haben. Denn Differenz kann sich bei Umschichtungen niemals verändern. Es ändert sich lediglich die Zusammensetzung des BV.

b)Geschäftsvorfälle die die Höhe des BV verändern

Diese Geschäftsvorfälle betreffen immer nur ein Bestandskonto. Das bedeutet das entweder die Aktivseite oder die Passivseite größer oder kleiner wird.
Verändert sich jedoch nur eine Bilanzpostion, verändert sich das Bilanzgleichgewicht ( = das Verhältnis zwischen Aktivseite und Passivseite). Mathematisch ausgedrückt verändert sich also die Differenz zwischen Vermögen und Schulden. Diese Differenz ist unser Betriebsreinvermögen oder bilanziell ausgedrückt unser Eigenkapital.

Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich vergleicht man also nichts anderes als das um die Schulden bereinigte Vermögen (Eigenkapital) des laufenden Geschäftsjahres mit dem Betriebsreinvermögen des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Selbstverständlich bereinigt um die Einlagen und Entnahmen, da diese Vorgänge den Gewinn nicht verändern dürfen.


Vielleicht ist dir aufgefallen, dass ich von Eigenkapital immer nur im Zusammenhang mit der Differenz aus Vermögen und Schulden gesprochen habe. Das war so gewollt. Denn du sollst in deiner Aufgabe den Buchungssatz  von der Bilanz her erklären.
Sobald du von Aufwand, Ertrag oder GuV sprichst, erklärst du die Gewinnauswirkung unmittelbar aus der Kapitalveränderung. Das ist aber nicht Sinn der Aufgabe. Bei dem Buchungssatz Stromkosten an Bank z.B. spielt das Aufwandskonto keine Rolle für die Beurteilung der Aufgabe. Wichtig ist halt nur, das in dem Buchungssatz eben nicht zwei, sondern nur ein Bestandskonto angesprochen wurde.

Normalerweise erkläre ich das an Hand einer Bilanz durch zeigen und reden. Hier musste ich alles schreiben. Es ist wieder mal sehr lang geworden  ;) . Sorry !

MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 03.02.2012 15:19:23
Ich danke euch,

das ist wirklich Klasse hier. Ich wünschte mein Prof. wäre bei seinen Ausführungen halb so präzise. Also der Fehler ist bestimmt beim Einstellen der Lösungen passiert. Darüber gibt es nämlich einen Posten, bei dem es tatsächlich sowohl zu einem Aktivtausch als auch zu einer Bilanzverlängerung kommt.

Warenverkauf über Einstandspreis

Mit den Ausführungen hier ergibt das auch Sinn.

danke  :!:
Bezahlung der betrieblichen Stromrechnung durch Banküberwiesung (bei Bankschuld)

Dieser Vorgang ist nicht erfolgswirksam. Es handelt sich um die Bezahlung der Rechnung. Und nicht um die Verbuchung der Rechnung.
Beim Eingang der Rechnung wird die Verbindlichkeit gebucht. Bei der Bezahlung hingegen wird nun "Verbindlichkeiten an Bank" gebucht.
Das ist erfolgsneutral.

Die Buchung der Eingangsrechnung wäre aber natürlich erfolgswirksam.
Bearbeitet: 0815-Student - 04.02.2012 19:07:41
Zitat
Beim Eingang der Rechnung wird die Verbindlichkeit gebucht.

Leviathan scheint aber davon auszugehen, dass die eingegangene Rechnung sofort per Bank bezahlt wird.

Ansonsten ist deine Lösung natürlich richtig, beantwortet aber nur die Frage nach der Gewinnauswirkung. Es soll aber auch die Auswirkung auf die Bilanz erklärt werden.

MfG

Aza
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