Buchwert-/Neubewertungsmethode - Unterschied

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Buchwert-/Neubewertungsmethode - Unterschied, § 254 HGB
Hallo
ich hätte eine Frage bzgl. Buchwert/Neubewertungsmethode.
Neubewertungsmethode: wenn das neubewertete EK der Tochter die Anteile der Mutter an der Tochter (also die Anschaffungskosten) übersteigt, so wird ja von einigen Autoren angenommen, dass die Neubewertungsmethod enicht angewendet werden darf, da der Gesetztestext in § 254 Abs. 1 Z 2 ja normiert, dass "das anteilige EK nicht mit einem Betrag angesetzt werden darf, der die AK des Mutterunternehmens für die Anteile an dem einbezogenen Tochterunternehmene überschreitet"

andere gehen davon aus - wenn bereits die buchwerte des EK der Tochter höher als der beteiligungsansatz sind, so kann die neubewertungsmethode angewednet werden.

bis daher stimmts oder??

ich habe genau das in einem text erklärt - mein prof. hat mir nun darunter geschrieben: "NBW-methode in diesem Fall doch gleich wie BW-methode" ich schätze er meinte mit diesem fall: den zweiten also wenn "wenn bereits die buchwerte des EK der Tochter höher als der beteiligungsansatz sind, so kann die neubewertungsmethode angewednet werden."

JEDOCH: stimmt es wirklich dass die beiden methoden dann zum gl. ergebnis kommen??

danke!
HAllo Verena smile:wink1:

sag mal bist du aus Österreich ? In Deutschland ist nur noch die Neubewertungsmethode zulässig, seit Bilmog.

Das solltest du vielleicht mit dazufügen, weil sonst kommen wir hier nie auf einen Nenner. Du meinst § 254 UWB ? und nicht
HGB.

Davon abgesehen, kann ich für Österreich leider nicht mitreden, da ich die genauen Unterschiede nicht kenne.


Gruß


Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Hallo

ja sorry an die Bilmog Änderungen hab ich nicht gedacht! ja ich bin aus österreich und meinte den § 254 UGB- der ja aber mit dem früher geltenden § 254 hgb übereinstimmen sollte?

aber sooo lange ist das bilmog ja auch noch nicht in kraft - dh. kannst du mir viell. trotzdem nen tipp geben?

grds. sinddie neubewertungs- u die buchwertmethode bei einer 100% beteiliung (dh. keine minderheitsgesellschafter) doch gleich (gleiches ergebnis) oder?

und sofern minderheitsgesellschafter involviert sind kann es zu abweichugnen im ergebnis kommen?

bin ich bis dahin noch auf dem richitgen weg?smile;-)

danke

mfg
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