Einmalige Boni abzugsfrei verbuchen

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Einmalige Boni abzugsfrei verbuchen, Ist das möglich
Vorneweg, wir sind eine Stiftung in der Schweiz. Gleich die erste Frage, weiss jemand, gibt es ein Forum wie dieses in der Schweiz? Ihr Deutschen seid uns da wieder mal einen Schritt voraus smile:wink1: beim schnellen Googeln habe ich auf jeden Fall nichts gefunden.
Zu meiner eigentlichen Frage: Alle Mitarbeiter (wir sind ganze drei) haben dieses Jahr eine einmalige Zahlung von CHF 1'000 bar auf die Kralle gekriegt, mit dem Kommentar für die guten Leistungen im vergangenen Jahr. Ich mit dem Kommentar schau mal ob wir das nicht irgendwie ohne die üblichen Lohnabzüge verbuchen können. Danke so hab ich nun im Internet gesucht und bin auf das Forum gestossen. Kann ich das nun über ein "ausserordentliches" Konto führen, ohne dass ich bei der Revision Probleme krieg, weil ich die Sozialleistungen nicht abgezogen habe. Bin um jeden Tip dankbar smile:denk:
Hallo wel,

willkommen im Forum smile:D

Ich weiß nicht, ob die Regelungen in der Schweiz sich von denen in Deutschland unterscheiden.
Für mich klingt dein Umschiffen der SV jedoch nicht ganz rechtskonform.

Ich bin ziemlich sicher, dass die Gratifikation der SV- und Einkommenssteuerpflicht unterliegt (auch bei euch?)!

Ich empfehle dir, diesen Fall mit deinem Steuerberater durchzusprechen. Sowas kann sicherlich zu Problemen führen, wenn dies nicht ordnentlich und wissentlich falsch verbucht wird.

Viele Grüße
Neele
Viele Grüße
Neele :-)
Hallo Neele
Herzlichen Dank, schade - das habe ich befürchtet... In der Schweiz gibt es für die Gatronomie eine Regelung mit dem Trinkgeld das Abzugsfrei ist, daher dachte ich, vielleicht gibt es bei Stiftungen auch so eine "Lücke". Sollte also doch jemand über so eine "legale Lücke" Bescheid wissen, bin ich um Tips froh.
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