Forderungen aus 2008 - Sherlock Holmes

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Forderungen aus 2008 - Sherlock Holmes
Hallo,
Ich prügele mich aktuell mit einer Forderung von uns an einen Lieferanten herum aus dem Jahr 2008. Aus buchalterischer Sicht muss ich diese Forderung zu 100% abschreiben. Doch die GL wehrt sich mit Händen und Füssen. Falsch verbucht, keine Gegenbuchung mangels Kenntnisse Buchhaltung. Würde diese Forderung werthaltig sein müssten wir heute schon Bankrott sein und dergleichen. Die Ma aus diesen Jahren sind natürlich nicht mehr im Hause.

Ist diese Forderung 230K definitiv abzuschreiben? Gibt es alternative Ansätze? Eine Cashflow Rechnung zeigt auf, dass wenn diese Forderung real wäre das Unternehmen illiquide hätte sein müssen.

Danke
PD
Hallo Dickmilch,

Zitat
dickmilch schreibt:
Ist diese Forderung 230K definitiv abzuschreiben? Gibt es alternative Ansätze? Eine Cashflow Rechnung zeigt auf, dass wenn diese Forderung real wäre das Unternehmen illiquide hätte sein müssen.
Nun, das liegt daran, wie die Fdg. damals eingebucht wurde. Handelt es sich um eine falschen Saldenvortrag z.B. über EK ausgegelichen, dann wird auch nur neutral korrigiert. Wenn es allerdings als Erlös mit all seinen folgen eingebucht wurde, dann wird auch Erfolgswirksam ausgebucht/korrigiert.

Ein Problem ensteht im 2. Fall steuerrechtlich, denn sollte das Jahr geschlossen sein, seitens vom FA dann könnte es sich schwierig erweisen sich die Steuern wiederzuholen.

Unterm Strich bleibt aber erstmal nichts anderes übrig, als sich auf die Suche nach der Einstellung und Buchung dieser Fdg. zu machen. erst wenn dies klar ist, kann man entscheiden wie weiter zu verfahren ist.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Besten Dank für den Hinweis. In Q4 2008 wurde eine Vorauszahlung an Lieferant X für noch zu erbringende Leistungen in Höhe von 250K geleistet. Mittelfluss hat stattgefunden und die Forderung verbucht. Lt. Aussagen der GL und des Lieferanten wurde die Vorauszahlung nicht zurückbezahlt sondern mit Ware in 2008 beglichen. Aus welchen Gründen auch immer wurde der WAE nicht mit der Vorauszahlung verrechnet. Heißt, die Forderung steht nach wie vor in den Büchern. Nach der geschilderten Situation zu Folge habe ich dann einen Umsatz mit zu kleinem Wareneinsatz oder einen zu hohen Umsatz mit gleichem WAE ausgewiesen. Soweit die Logik. Stimmt?
Zitat
dickmilch schreibt:
Nach der geschilderten Situation zu Folge habe ich dann einen Umsatz mit zu kleinem Wareneinsatz oder einen zu hohen Umsatz mit gleichem WAE ausgewiesen. Soweit die Logik. Stimmt?
eigentl. könnte der Umsatz davon nicht betroffen sein. Entweder die Ware wurde eingebucht, wogegen auch immer, was zu hoffen ist oder Sie wurde garnicht gebucht. Dies musst Du nun in Erfahrung bringen um dann zu entscheiden wie weiter verfahren werden kann.
Das bedeutet wirkliche Sucharbeit, bis Du ganz genau weißt was im einzelnen mit allen Belegen passiert ist. Sprich dein Thema "Sherlock Holmes" passt richtig gut. Drück Dir die Daumen, das alles wenigstens vernünftig abgelegt wurde.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
weisst Du noch vor all den Tagen...
Dr. Watson ist fündig geworden. Anhand den Belegen ergibt sich Lieferantenseitig als auch Unternehmensseitig ein bestätiger Umsatz/Einkauf in 2008 von 583.000€. Anhand den Bankauszügen in 2008 können wir aber nachweisen, dass wir 833.000€ überwiesen haben. Sprich Delta 250.000€! Der Lieferant hat aber 583K bestätigt. Ich kann dagegen nachweisen, dass 833K geflossen sind. Was jetzt? Wie ist meine Rechtsposition smile:?:

1.) Verjährung nach 3 Jahren(Geschäftsbeziehung besteht heute noch mit Lieferant, Delta wurde aber erst nach Ablauf der Frist reklamiert. Sprich in 2012!)
2.) Aufsichtspflicht? Hinweispflicht? Historischer Fehler der Buchhaltung unsererseits. Unterliegt aber nicht auch der Lieferant der Hinweispflicht, dass wir zuviel bezahlt haben?
3.) Betrug? Sollte der Betrag nur einseitig(Forderung unsererseits) verbucht sein liegt meines Erachtens ein Verdachtsmoment vor. Dann wäre die Verjährungsfrist von 3 Jahren aufgehoben. smile:read:

WTF
PD
Na, das verdient doch eher den Titel "Sherlock" und nicht den seines Adjudanten. smile8) smile:klatschen:

Dies ist nun definitiv, sofern der Lieferant nicht von sich aus einlenkt, ein Fall für einen Rechtsanwalt. M.E kann nur der dann Licht ins Dunkel bringen.

Falls Ihr das Geld wiederbekommt, sollte eigentl. ein großer Urlaub samt Frau usw. für Dich (bezahlt vom Chef) dransitzen.

Gratulation!


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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