Ich habe folgendes Problem:
Mit Rechnungsdatum 02.01.2011 habe ich eine Rechnung erhalten, über Lieferungen im Monat Dezember 2011. Mein Chef sagt mir nun, ich solle diese Rechnung noch im Dezember 2012 buchen. Das Rechnungsdatum sei gemäß HGB unerheblich. Entscheidend für den Zeitpunkt der Buchung sei allein der Leistungszeitpunkt.
Ich habe das noch nie so gehandhabt sondern arbeite in einem solchen Fall mit einer Rückstellung.
Hat nun mein Chef doch Recht? Und wenn ja, wo finde ich den entsprechenden Gesetzestext?
Vilen Dank schon jetzt für die Hilfe.
Gruß
Hildsche
Mit Rechnungsdatum 02.01.2011 habe ich eine Rechnung erhalten, über Lieferungen im Monat Dezember 2011. Mein Chef sagt mir nun, ich solle diese Rechnung noch im Dezember 2012 buchen. Das Rechnungsdatum sei gemäß HGB unerheblich. Entscheidend für den Zeitpunkt der Buchung sei allein der Leistungszeitpunkt.
Ich habe das noch nie so gehandhabt sondern arbeite in einem solchen Fall mit einer Rückstellung.
Hat nun mein Chef doch Recht? Und wenn ja, wo finde ich den entsprechenden Gesetzestext?
Vilen Dank schon jetzt für die Hilfe.
Gruß
Hildsche


Bilanzanalyse- Tool (Kennzahlen- Berechnung): Umfangreiches Excel- Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und G+V.