Nabend alle miteinander,
ich habe folgende Frage zur Bewertung von Forderungen am Bilanzstichtag:
ein Kunde von uns (Wohnungsgenossenschaft) behauptet, wir würden ihm einen falsche Saldenbestätigung zum 31.12.10 ausstellen, wenn wir die Forderungen, die in 2011 ubter Skontoabzug von ihm beglichen wurden, ohne die Skontoberücksichtigung ausweisen. Also er will von uns, dass wir die ihm gewährten Skonti zum 31.12.10 beachten und unseren Forderungen an ihn dementsprechend verringern. Er meinte, ob wir noch nichts vom Niederstwertprinzip gehört hätten?
Meines Wissens muss man beim Unmlaufvermögen, zu dem u.a. auch die Kundenforderungen gehören, zum Bilanzstichtag unter der Berücksichtigung des strengen NWP bewerten. Z.B. Habe ich mal gelernt, dass man u.a. bei Fremwährungs-Forderungen zum Tag der Aufstellung der Bilanz schauen muss, wie der Umrechnungskurs am Bilanzstichtag war und seine Forderung dann dementsprechend anpassen muss, damit man sich nicht reicher rechnet, als man eigentlich ist. Aber ich habe noch nie gehört, dass ich dementsprechend auch gewährte Skontobeträge berücksichtigen muss, auch nicht, wenn ich am Tag der Aufestellung der Bilanz schon weiß, dass der Kunde mit Skonto bezahlt hat?!
Könnt ihr uns da weiter helfen? Unser WP meinte, er habe solche Beträge schon in der PWB berücksichtigt?!
Vielen Dank und allen noch einen schönen Abend!
Jana
ich habe folgende Frage zur Bewertung von Forderungen am Bilanzstichtag:
ein Kunde von uns (Wohnungsgenossenschaft) behauptet, wir würden ihm einen falsche Saldenbestätigung zum 31.12.10 ausstellen, wenn wir die Forderungen, die in 2011 ubter Skontoabzug von ihm beglichen wurden, ohne die Skontoberücksichtigung ausweisen. Also er will von uns, dass wir die ihm gewährten Skonti zum 31.12.10 beachten und unseren Forderungen an ihn dementsprechend verringern. Er meinte, ob wir noch nichts vom Niederstwertprinzip gehört hätten?
Meines Wissens muss man beim Unmlaufvermögen, zu dem u.a. auch die Kundenforderungen gehören, zum Bilanzstichtag unter der Berücksichtigung des strengen NWP bewerten. Z.B. Habe ich mal gelernt, dass man u.a. bei Fremwährungs-Forderungen zum Tag der Aufstellung der Bilanz schauen muss, wie der Umrechnungskurs am Bilanzstichtag war und seine Forderung dann dementsprechend anpassen muss, damit man sich nicht reicher rechnet, als man eigentlich ist. Aber ich habe noch nie gehört, dass ich dementsprechend auch gewährte Skontobeträge berücksichtigen muss, auch nicht, wenn ich am Tag der Aufestellung der Bilanz schon weiß, dass der Kunde mit Skonto bezahlt hat?!
Könnt ihr uns da weiter helfen? Unser WP meinte, er habe solche Beträge schon in der PWB berücksichtigt?!
Vielen Dank und allen noch einen schönen Abend!
Jana


Bilanzanalyse- Tool (Kennzahlen- Berechnung): Umfangreiches Excel- Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und G+V.