Unterschied zwischen Konsolidierung GuV und Zwischenergebniseliminierung (Konzernabschluss)

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Unterschied zwischen Konsolidierung GuV und Zwischenergebniseliminierung (Konzernabschluss), Wo liegt der Unterschied zwischen Konsolidierung der GuV (Innenumsatzerlöse) und der Zwischenergebniseliminierung?
Hallo!

In der Konsolidierung der GuV gibt es u.a. die Konsolidierung der Innenumsatzerlöse. Allerdings gibt es neben der Konsolidierung der GuV auch die Zwischenergebniskonsolidierung. Für mich klingen Innenumsatzerlöse und Zwischenergebnisse relativ gleich. Wo liegt denn da der Unterschied, v.a. auch buchungstechnisch?

Ich bedanke mich schon mal für alle Informationen, die mir weiterhelfen können.
Bearbeitet: wiwi_cool - 20.11.2011 13:15:41
Hallo und herzlich willkommen in unserem Forum, wiwi_cool smile:wink1:

Ich hab diesen Text über Zwischenerfolgseliminierung (Zwischenergebnisse) gefunden:
Zitat
Hierbei handelt es sich um die Herausrechnung von konzerninternen Lieferungen und Leistungen. Dadurch wird gewährleistet, dass nur realisierte Gewinne im Konzernabschluss enthalten sind. Das bedeutet Gewinne, die durch Geschäfte von den Tochtergesellschaften untereinander entstanden sind, werden herausgerechnet.


Quelle: Konzernabschluss Konsolidierungen

Ich kann leider auch keinen Unterschied zwischen den Konsolidierungen ausmachen.

Hast du ggf. gute Literatur oder nette Arbeits-/Studienkollegen die noch eine Info dazu haben?

Hat noch jemand eine Idee zum Thema hier?

Viele Grüße,
Neele
Viele Grüße
Neele :-)
Zitat
wiwi_cool schreibt:
Hallo!

... GuV auch die Zwischenergebniskonsolidierung. Für mich klingen Innenumsatzerlöse und Zwischenergebnisse relativ gleich. Wo liegt denn da der Unterschied, v.a. auch buchungstechnisch?

Ich bedanke mich schon mal für alle Informationen, die mir weiterhelfen können.


Hallo,

ich kenne jetzt nur die sogenannte Zwischenergebniseleminierung ?

Hier geht es hauptsächlich um Sachen die z.B. von A an B verkauft wurden und die im Anlagevermögen oder Umlaufvermögen
von B zum Bilanzstichtag noch aktiviert sind.

hier auch mal dazu der § 304 HGB

In den Konzernabschluß zu übernehmende Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen beruhen, sind in der Konzernbilanz mit einem Betrag anzusetzen, zu dem sie in der auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellten Jahresbilanz dieses Unternehmens angesetzt werden könnten, wenn die in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen auch rechtlich ein einziges Unternehmen bilden würden.
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
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