Arbeitgeberwechsel --> Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze

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Arbeitgeberwechsel --> Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Beitragsbemessungsgrenze.

Wir nehmen an, dass folgende Bruttogehälter ausgehandelt wurden:

Alter Arbeitgeber:
Bruttogehalt von 3.500 €.

Neuer Arbeitgeber:
Bruttogehalt von 5.000 €

Der Wechsel zum neuen Arbeitgeber erfolgt am 16.09.2011. Somit ergibt sich ein Bruttogehalt von 1.750 € für den halben Monat durch den alten Arbeitgeber und 2.500 € durch den neuen Arbeitgeber.

01.09.2011 - 15.09.2011 = 1.750 € (Hochrechnung unter der BMG)
16.09.2011 - 30.09.2011 = 2.500 € (Hochrechnnung über der BMG)
Summe: 4.250 € (Über der BMG der Kranken- und Pflegeversicherung)

Der alte Arbeitgeber hat somit die vollständigen Beträge abgeführt. Für den gesamten Monatswert würden nun aber unter Einzelbetrachtung zu hohe Beiträge abgeführt. Wie regelt sich nun die Abführung der Sozialleistungen für den Gesamtwert? Muss der neue Arbeitgeber dazu die Lohnabrechnung des alten Arbeitgebers bekommen?

Vielen Dank im Voraus
BiBu81
Hallo,

du musst (soweit ich weiß) die BMG für einen Monat /30 Teilen = 3712,50/30 = 123,75 €

Jetzt musst du dies für die jeweiligen Tage rechnen und schauen ob du darüber oder darunter bist.

Gruß


Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Alle Arbeitsentgelte sind zusammenzurechnen und von jedem Arbeitgeber
sind die BMG anteilig zu berücksichtigen.
Für Teillohnzahlungszeiträume gibt es Tabellen. Natürlich kann man auch
selber die BMG nach Kalendertagen errechnen.
Beste Grüße
BiBu
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