Berechnung Weihnachtsgeld

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Berechnung Weihnachtsgeld
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung des Weihnachtsgeldes:
Im Arbeitsvertrag steht folgendes:
"Die Zahlung von Weihnachtsgeld beträgt 50% vom Bruttogehalt"

Der Mitarbeiter war zum 01.10. eingestellt, hat aber erst noch unbezahlten Urlaub genommen und dann ab mitte Oktober das Arbeiten begonnen und auch nur anteiliges Gehalt bekommen.

Bekommt er jetzt Weihnachtsgeld vom normalen Bruttogehalt? Oder muss das jetzt irgendwie anteilig berechnet werden, da er ja nicht das ganze Jahr gearbeitet hat.

Vielen Dank für Eure Antworten.
Hallo Buchhaltung,

schön, dass du den Weg in unser Buchhaltungsforum gefunden hast smile:wink1:

Ich bin keine Personalerin, aber ich sehe das wie folgt:

Im Arbeitsvertrag steht, wie du sagst, dass das Weihnachtsgeld 50 % des Bruttos beträgt. Ich gehe nun davon aus, dass ihr im Arbeitsvertrag keine Klausel niedergeschrieben habt, die besagt, dass das anteilige Gehalt zur Berechnung herangezogen wird.

Daher sollte m. E. nach das Bruttogehalt herangezogen werden, das auch tatsächlich im Arbeitsvertrag verzeichnet wurde.

Gutes Geschäft für den Mitarbeiter smile;)

Viele Grüße

Neele
Viele Grüße
Neele :-)
Hallo Neele,

vielen Dank für deine Antwort.
So hätte ich es auch gesehen aber der Personaler möchte nur anteilig bezahlen. Im Vertrag steht bezüglich des Weihnachtsgeldes nur der o.g. Satz. Am Ende des Vertrages steht noch: " Im übrigen gelten die gesetzlichen und betriebsüblichen Bestimmungen" aber das dürft sich ja nur auf Sachen beziehen, die nicht extra im Vertrag aufgeführt wurden (=im übrigen?)
Komisch fande ich auch, dass nur vom Bruttogehalt die Rede ist, normalerweise spricht man ja immer vom monatlichen Bruttogehalt.

Viele Grüße
Hallo,

ja, die betriebsüblichen Regelungen sind wohl nicht auf die anteilige Berechnung zurückzuführen. Nicht, dass der Mitarbeiter gleich zu Beginn Grund zur Beanstandung hat.

Ich weiß nicht, was ein Arbeitsrecht-Anwalt sagen würde, aber nach meinem Ermessen hat er laut Vertrag das Recht auf 50 % seines Bruttos. Wir gehen natürlich vom monatlichen Brutto aus, nicht vom jährlichen smile:green:

Viele Grüße
Neele
Viele Grüße
Neele :-)
Hallo allerseits,

die Zahlung des Weihnachtsgeldes kann an die erbrachte Arbeitsleistung geknüpft werden. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Weihnachtsgeld nicht gezahlt werden muss, wenn das Arbeitsverhältnis z.B. wegen Elternzeit ruht (http://lexetius.com/2002/5/4158).

Es wäre daher aus meiner Sicht durchaus zulässig, Zeiten mit unbezahltem Urlaub ebenfalls aus der Berechnung auszuklammern. Es kommt halt drauf an, was der Arbeitgeber will: Einen zufridenen Arbeitnehmer oder einen möglichst geringen Lohnaufwand. Machbar ist bei dieser butterweichen Formulierung jedenfalls alles. Gemeint sein könnte beispielsweise auch der tatsächlich gezahlte Bruttolohn.


Gruß
Gustav
Das Problem mit dem Weihnachtsgeld ist viel komplexer, als das man per Ferndiagnose etwas genaues sagen kann. Wie alles im Arbeitsrecht, ist auch die Behandlung von Weihnachtsgeld extrem vom Einzelfall abhängig.

Tendenziell sehe ich das aber wie Gustav. Mehr als er schreibt, kann man hier mangels Info ja kaum sagen. Und würde man auf alle denkbaren Problempunkte eingehen, würde das den Sinn eines Forums sprengen.

MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 30.11.2011 14:24:12
Vielen Dank für Eure Antworten.
Das Thema ist wohl wirklich etwas komplizierter. smile:(

Ich habe auch noch ein wenig nachgeforscht, bin aber zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen.
Das Urteil auf "lexetius" bezieht sich wohl eher auf eine freiwillige Leistung, was hier ja nicht der Fall ist, da es vertraglich geregelt ist.
Deshalb sehe ich es eigentl. schon so, dass dem MA die 50% zustehen.

Vielen Dank für die Bemühungen smile:klatschen:
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