Pensionsrückstellungen "SCHÄTZEN"?

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[ geschlossen ] Pensionsrückstellungen "SCHÄTZEN"?, Kann man den Anteil der Pensionsrückstellungen an den Rückstellungen schätzen?
Hallo,   :wink1:

ich habe eine Frage zu Rückstellungen. Vielleicht ist jemand so nett, einen Hinweis/Idee zu geben.  

Derzeit bearbeite ich eine Aufgabe. Dabei muss ich u.a. kalkulieren wie sich die Kostenreduktion von -2 Mio oder -2,5 Mio € an Personalkosten auf best. Kennzahlen (habe Beisp. GuV und Bilanzen bekommen) auswirkt.
Ich habe dabei das Problem, dass ich eine Kostenreduktion von jeweils 2/2,5 Mio€  im Personalaufwand zwar umsetzen kann, aber mir nicht klar ist, ob ich mit irgendeinem Instrument auch "abschätzen" kann, inwieweit sich die "RÜCKSTELLUNGEN" auch verringern. Durch die Reduktion des Personalaufwands müssten sich doch auch die Pensionsrückstellungen reduzieren. (oder?) Da ich aber weder eine Aufschlüsselung der Rückstellungen noch der versch. Personalaufwandsarten habe (sind viele versch. Berufsgruppen), komme ich einfach nicht weiter.      

Daraus resultiert meine Frage: gibt es eine Möglichkeit, den Anteil von Pensionsrückstellungen zu "schätzen" oder ist das Mumpitz und es geht bei dieser Ausgangslage nicht?   :denk:

Vielen Dank und viele Grüße  :D
Melli
Ein paar Anregungen

Rechtsgrundlagen: StB. § 6a EStG, HB: § 249 HGB, Art. 65 EHGB, IAS 19

Voraussetzung zur Bildung einer Pensionsrückstellung ist eine Pensionszusage (=Vertrag), an die das Unternehmen gebunden ist. Die Pensionsrückstellung wird in der Bilanz explizit ausgewiesen. Mit dem Inkrafttreten des BilMoG hat sich im Handelsrecht die Bewertungskonzeption bei den Pensionsrückstellungen geändert. In Zukunft sollen auch Gehaltstrends- und Rentenerhöhungen berücksichtigt werden. Zudem wird die P. rückstellung mit einem von der Bundesbank veröffentlichten Zinssatz abgezinst, während die Berücksichtigung dynamischer Komponenten im Steuerrecht weiterhin unterbleiben. In der Handelsbilanz wird dies dazu führen, dass die Pensionsrückstellungen höher als in der Vergangenheit ausfallen werden. Die Nachteile, die sich aus der notwendigen Zuführung ergeben, werden dadurch abgefedert, dass diese über einen langen Zeitraum angesammelt werden können (bis 2024 Art. 65 EGHGB).

Wenn du die Personalaufwendungen kürzt (es kommt allerdings auf das "Wie" an. Entlassungen, Flucht aus dem Tarifvertrag, Aufkündigung der Betriebsvereinbarung, Änderungskündigungen, Kurzarbeit führen nicht selten zu hohen anfänglichen Finanzmittelabflüssen und zusätzlichen Aufwendungen. Was ist mit den angesammelten Beträgen der ausscheidenden Mitarbeiter? Hier gilt es zu unterscheiden, ob es sich um einen Mitarbeiter handelt, der unter das Betriebsrentengesetz fällt (Stichwort Unverfallbarkeit) oder nicht - weil er etwa noch nicht die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht hat. Diese dürften aller Voraussicht nach ebenfalls abgefunden werden, da sie die Rechtsposition betriebliche Altersvorsorge nicht freiwillig aufgeben werden.
Hallo,
vielen Dank für diese Anregung, lese in diese Richtung weiter.  :klatschen:
So wie es in dieser Aufgabe ist, hat das Unternehmen (Klinik) sowieso Fachkräftemangel und mußte sich u.a. Leiharbeitsfirmen bedienen (habe leider keine Angabe um welchen Umfang an Leiharbeit es sind handeln soll), um Dienste, Hilfstätigkeiten etc. überhaupt zu decken. Durch einen Neubau mit geringerer Nettonutzfläche (-> geringere Wegzeiten und gemeinsame Nutzung von Funktionsbereichen, wie es jetzt die meisten Klinikskonzerne vollziehen), kann der Personalaufwand um 2 Mio (bei 26 Mio gesamtem Personalaufwand) gekürzt werden. So wie ich das verstehe, ist dann der größte Teil des Stammpersonals nicht unmittelbar betroffen. (Ich hasse vage Aufgabenstellungen, in der Realität liegen hoffentlich mehr Angaben vor.)
Ich werde mir jetzt einfach selbst mal ein paar Szenarien mit 60 - 80 und 100% Anteil dieser "Leihkräfte" aufstellen und danach durchhirnen. Dabei verpasse ich dann einer Variante noch eine potentielle Lohnsteigerung von pauschal 5% und guck´mal, wie das wirkt.
Nochmal Danke LG Melli
ich nochmal, oh jetzt erst dämmert mir das erst richtig. Wenn es sich um leihfirmen handelt, müsste ich diesen Anteil ja evtl. als Sachkosten und nicht als Personalkosten verbuchen und dann hätte ich ja eh nur eine relativ geringe Änderung bei den Pensionsrückstellungen. LG Melli
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