Reisekosten bei einer geringfügigen Beschäftigung.

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Reisekosten bei einer geringfügigen Beschäftigung.
Hallo, ich habe eine Frage zu einer geringfügigen Beschäftigung.

Dieser Mitarbeiter verdiente in letzten Monat 67,50 Euro.
zusätzlich soll er Fahrgeld in Höhe von 18,00 Euro erhalten, für eine Botenfahrt der Firma, mit dem eigenen PKW. (60 km x 0,30 EUR)

Soll ich das nun ebenfalls an die Knappschaft abführen, mit der pauschalen Berechnung, wie der restliche Lohn ? (So hatte ich es getätigt, aber habe meinen Zweifel, ob das überhaupt in Ordnung war).

oder an das Finanzamt abführen, mit der pauschalen Lohnsteuer auf Reisekosten Arbeitnehmer ?
(4149 pauschale Lohnsteuer auf Fahrtkostenzuschüsse)

Wer kann helfen und weiß einen Rat, wie es richtig wäre.
Es handelt sich um eine beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit. Diese können mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer durch den Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Bei ihnen löst der Ersatz dieser Kosten keine Steuerpflicht und gem. § 1 Absatz 1 Nr. 1 SvEV auch keine Beitragspflicht in der Sozialversicherung aus. Darüber hinaus ist dieses Geld nicht auf die Geringfügigkeitsgrenze anzurechnen, da es sich ja nicht um Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt.

Du brauchst daher m.E. nichts abführen. Allerdings muss der ArbG die Reisekostenabrechnungen zu den Entgeltunterlagen nehmen.

MfG

Aza
Nein das wird nicht angerechnet, wie Aza schon schrieb kann das Fahrgeld
entweder mit dem individuellen oder dem pauschalen Kilometersatz
steuerfrei erstattet werden.
Über den Lohn rechnest du die 18,- Euro einfach als Fahrgeld steuerfrei ab.
Ein gutes Lohnprogramm ist dann so geschlüsselt das die Summe nicht
der Abgabenberechnung unterworfen wird.
Beste Grüße
BiBu
Hallo nochmals,

kann ich jezt nicht einfach die 18.-- Euro auf
4661 Reisekosten Arbeitnehmer Kilometergelderstattung an 1200 Bank buchen ?

Ich habe leider kein Lohnprogramm, das bekommt die Firma erst im Januar 2012 (wahrscheinlich......),
sämtliche Löhne werden noch manuell errechnet.
Bearbeitet: sunrain2906 - 17.11.2011 08:16:36
Das geht auch oder eben 4663
Beste Grüße
BiBu
Vielen herzlichen Dank für die Antworten, das ist ganz lieb von Euch.


Ich habe in einem anderem Forum die gleiche Frage gestellt, und als Antwort erhalten,
dass müsste auf fremde KFZ-Kosten gebucht werden, und diese Antwort war mir dann doch total "fremd",
und deshalb suchte ich nach einem anderem Forum, wo die Antworten irgendwie doch noch " nachvollziehbar " sind.


Es gibt manchmal Fragen, die sind für manche User kinderleicht, und für manche Buchhalter bereiten sie schlaflose Nächte, weil sie alle möglichen Buchungssätze durcheinanderbringen, und manchmal einfach zu kompliziert denken, als an einfache Lösungen.

Vielen, vielen Dank nochmals.
Zitat
Es gibt manchmal Fragen, die sind für manche User kinderleicht, und für manche Buchhalter bereiten sie schlaflose Nächte


Oh wenn du wüsstest, wie gut ich diesen Satz verstehe smile:) .
Wenn man neu in einem Unternehmen ist und die täglichen Sachverhalte mit den dazugehörigen Arbeitsabläufen dort nicht kennt, fühlt man ich sowieso permanent überfordert. Das legt sich vermutlich erst im Laufe der Jahre, wenn man 90 % seiner Aufgenen schon "tausend mal" erledigt hat und die entsprechende Routine hat.

Antworten in Foren sind natürlich immer mit Vorsicht zu geniessen. Am günstigsten ist es immer noch, sich selbst mittels Literatur und Rechtsprechung in das Problem einzuarbeiten. Aber wer hat in der Praxis schon die Zeit dafür smile:( .
Ich persönlich finde, daß Foren gut für allgemeine Diskussionen zu bestimmten Problemen sind. Die meisten User haben aber sehr konkrete Fragen zu sehr realen Problemfällen ihrer täglichen Arbeit. Darauf sachgerechte Antworten zu geben ist oftmals schwierig und zudem grenzwertig bezüglich einer unerlaubten Hilfe in Steuer-/ Rechtsangelegenheiten.

Dazu könnte ich noch ganz viel schreiben, aber das war ja nicht Thema des Threads smile:D.

MfG

Aza
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